185. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1996
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
§ 1. Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
12240000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1994/95 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt
§ 2. Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Förderungsstipendien,
BGBl. Nr. 141/1989, 146/1990, 125/1991, 169/1992, 191/1993 und 235/1994, und die Verordnung
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. 282/1995, treten außer
Kraft.