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185_1992 AT

185. Verordnung: Änderung der Fleischhygieneverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 185. Verordnung: Änderung der Fleischhygieneverordnung

Auf Grund des § 38 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 252/1989 wird verordnet

Die Fleischhygieneverordnung, BGBl.

Nr. 280/1983, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 705/1988 wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 2 lautet der zweite Satz

„Gekühltes, abgepacktes Fleisch, auch unter Vakuum verpacktes, gilt als frisches Fleisch."

2. § 5 Abs. 5 entfällt.

3. Im § 20 Abs. 2 entfällt der zweite Satz.

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