185. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom
26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den
unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch die
UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet
Die Waschmittelkennzeichnungsverordnung
1974, BGBl. Nr. 692, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 351/1975, 579/1981 und
267/1983 wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten
„Behältnisse dürfen auch konisch oder quaderförmig
sein, sofern sie
1. nicht höher als die Packung des Formates
E 10, nicht niedriger als das Behältnis des Formates
ET 10 und von nahezu gleichem Volumen
wie das Behältnis ET 10 sind
oder
2. nicht höher als die Packung des Formates
E 15, nicht niedriger als das Behältnis des Formates
ET 15 und von nahezu gleichem Volumen
wie das Behältnis ET 15 sind."