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185_1961 AT

185. Bundesgesetz: Abänderung des Epidemiegesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 185. Bundesgesetz: Abänderung des Epidemiegesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, wird

abgeändert wie folgt

Artikel I.

In der Z. 1 des § 1 Abs. 1 ist nach den

Worten: „Typhus (Abdominaltyphus, Bauchtyphus)"

an Stelle des Punktes ein Beistrich zu

setzen und der folgende Ausdruck anzufügen

„infektiöse Hepatitis (Hepatitis epidemica und

Serumhepatitis)".

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt an dem der Kundmachung

folgenden Monatsersten in Kraft.

Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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