185_1961
AT
185. Bundesgesetz: Abänderung des Epidemiegesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 185. Bundesgesetz: Abänderung des Epidemiegesetzes.
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, wird
abgeändert wie folgt
Artikel I.
In der Z. 1 des § 1 Abs. 1 ist nach den
Worten: „Typhus (Abdominaltyphus, Bauchtyphus)"
an Stelle des Punktes ein Beistrich zu
setzen und der folgende Ausdruck anzufügen
„infektiöse Hepatitis (Hepatitis epidemica und
Serumhepatitis)".
Artikel II.
Dieses Bundesgesetz tritt an dem der Kundmachung
folgenden Monatsersten in Kraft.
Artikel III.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
das Bundesministerium für soziale Verwaltung
im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien
betraut.