185. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Europäischen Abkommens
über die Regelung des Personenverkehrs
zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates,
BGBl. Nr. 175/1958, ist wie folgt zu berichtigen
Im Artikel 1 Abs. 3 des englischen Textes hat
es statt „duration whenever" richtig „duration
or whenever" zu lauten.
2. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 23. Dezember 1959, BGBl. Nr. 23/1960, betreffend
Anhang 4 zum Abkommen über den
Straßenverkehr, ist wie folgt zu berichtigen
In der Liste der Unterscheidungszeichen für
die einzelnen Staaten und Gebiete hat es in der
ersten Spalte statt „United Arab Republics"
richtig „United Arab Republic" und in der
zweiten Spalte statt „Austria" richtig „Autriche",
statt „Ceylon" richtig „Ceylan", statt „Tchéchoslovaquie"
richtig „Tchécoslovaquie" und statt
„Turkie" richtig „Turquie" zu lauten.
3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 30. März 1960, BGBl. Nr. 83, über die
Erweiterung des Geltungsbereiches des Weltpostvertrages
vom 3. Oktober 1957 und der am
gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen,
ist wie folgt zu berichtigen
Im Abschnitt IV ist nach dem Worte „Postreisegutscheine"
ein Beistrich zu setzen.
4. Das Bundesgesetz vom 18. Mai 1960, BGBl.
Nr. 115, mit dem das Bangseuchen-Gesetz abgeändert
wird, ist wie folgt zu berichtigen
In der Ziffer 3 ist im neuen Wortlaut des
§ 7 Abs. 3 der zweite Satz mit dem Wortlaut
„Ein solcher Bestand darf im geschäftlichen Verkehr
nicht als bangfreier Bestand auszusprechen."
zu streichen.
5. Die Verordnung der Bundesregierung vom
10. Mai 1960, BGBl. Nr. 120, ist wie folgt zu
berichtigen
Im Titel hat es statt „2. März 1952" richtig
„6. März 1952" zu lauten.
6. Das 44. Stück des Bundesgesetzblattes für
die Republik Österreich, ausgegeben am 25. Juli
1960, ist wie folgt zu berichtigen
Im Index hat es unter der Nummer 140 statt
„Kundmachung: Beitritt Neuseelands..." richtig
„Kundmachung: Beitritt Kanadas . .." zu lauten.
7. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 28. Juni 1960, BGBl. Nr. 140, ist wie folgt
zu berichtigen
Im Titel hat es statt „Beitritt Neuseelands"
richtig „Beitritt Kanadas" zu lauten.
8. Die Verordnung des Bundesministeriums
für Unterricht vom 29. Juni 1960, BGBl. Nr. 145,
über die im § 115 a des Gewerblichen Selbständigen-
Pensionsversicherungsgesetzes vorgesehene
Kommission, ist wie folgt zu berichtigen
Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 292/
1958" richtig „BGBl. Nr. 292/1957" zu lauten.
9. Die Verordnung des Bundesministeriums
für Justiz vom 4. August 1960, BGBl. Nr. 173,
mit der die Durchführungsverordnung zum
Arbeitshausgesetz geändert wird, ist wie folgt
zu berichtigen
In der Ziffer 3 hat es statt „VII. Kosten der
Unterbringung." richtig „VI a. Kosten der Unterbringung."
zu lauten.