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185_1960 AT

185. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 185. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Europäischen Abkommens

über die Regelung des Personenverkehrs

zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates,

BGBl. Nr. 175/1958, ist wie folgt zu berichtigen

Im Artikel 1 Abs. 3 des englischen Textes hat

es statt „duration whenever" richtig „duration

or whenever" zu lauten.

2. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 23. Dezember 1959, BGBl. Nr. 23/1960, betreffend

Anhang 4 zum Abkommen über den

Straßenverkehr, ist wie folgt zu berichtigen

In der Liste der Unterscheidungszeichen für

die einzelnen Staaten und Gebiete hat es in der

ersten Spalte statt „United Arab Republics"

richtig „United Arab Republic" und in der

zweiten Spalte statt „Austria" richtig „Autriche",

statt „Ceylon" richtig „Ceylan", statt „Tchéchoslovaquie"

richtig „Tchécoslovaquie" und statt

„Turkie" richtig „Turquie" zu lauten.

3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 30. März 1960, BGBl. Nr. 83, über die

Erweiterung des Geltungsbereiches des Weltpostvertrages

vom 3. Oktober 1957 und der am

gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen,

ist wie folgt zu berichtigen

Im Abschnitt IV ist nach dem Worte „Postreisegutscheine"

ein Beistrich zu setzen.

4. Das Bundesgesetz vom 18. Mai 1960, BGBl.

Nr. 115, mit dem das Bangseuchen-Gesetz abgeändert

wird, ist wie folgt zu berichtigen

In der Ziffer 3 ist im neuen Wortlaut des

§ 7 Abs. 3 der zweite Satz mit dem Wortlaut

„Ein solcher Bestand darf im geschäftlichen Verkehr

nicht als bangfreier Bestand auszusprechen."

zu streichen.

5. Die Verordnung der Bundesregierung vom

10. Mai 1960, BGBl. Nr. 120, ist wie folgt zu

berichtigen

Im Titel hat es statt „2. März 1952" richtig

„6. März 1952" zu lauten.

6. Das 44. Stück des Bundesgesetzblattes für

die Republik Österreich, ausgegeben am 25. Juli

1960, ist wie folgt zu berichtigen

Im Index hat es unter der Nummer 140 statt

„Kundmachung: Beitritt Neuseelands..." richtig

„Kundmachung: Beitritt Kanadas . .." zu lauten.

7. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 28. Juni 1960, BGBl. Nr. 140, ist wie folgt

zu berichtigen

Im Titel hat es statt „Beitritt Neuseelands"

richtig „Beitritt Kanadas" zu lauten.

8. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Unterricht vom 29. Juni 1960, BGBl. Nr. 145,

über die im § 115 a des Gewerblichen Selbständigen-

Pensionsversicherungsgesetzes vorgesehene

Kommission, ist wie folgt zu berichtigen

Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 292/

1958" richtig „BGBl. Nr. 292/1957" zu lauten.

9. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 4. August 1960, BGBl. Nr. 173,

mit der die Durchführungsverordnung zum

Arbeitshausgesetz geändert wird, ist wie folgt

zu berichtigen

In der Ziffer 3 hat es statt „VII. Kosten der

Unterbringung." richtig „VI a. Kosten der Unterbringung."

zu lauten.

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