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185_1959 AT

185. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 185. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

Auf Grund des § 17 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes

1959, BGBl. Nr. 300/1958, wird verordnet

Artikel I.

Das als Anlage der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 3. April 1959,

BGBl. Nr. 105, angeschlossene Verzeichnis der

Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren

wird wie folgt geändert

Artikel II.

Diese Verordnung ist auf vergütungsfähige

Vorgänge anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten

dieser Verordnung bewirkt werden.

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