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185_1958 AT

185. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 185. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 Allgemeines

Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955,

wird auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden

und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. September 1958

werden die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Ortsgemeinde St. Georgen am Steinfelde,

Bezirk St. Pölten, und der Stadtgemeinde Ebenfurth,

Bezirk Wr. Neustadt, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung

vom 30. Juni

1948, LGBl, für das Land Niederösterreich

Nr. 35, in der jeweils gültigen Fassung Anwendung

findet, in die Krankenversicherung der

Bundesangestellten bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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