185. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Niederösterreich.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-
Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94,
in der Fassung des § 487 Abs. 1 Allgemeines
Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955,
wird auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden
und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt
der Bundesangestellten verordnet
Mit Wirksamkeit vom 1. September 1958
werden die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der
Ortsgemeinde St. Georgen am Steinfelde,
Bezirk St. Pölten, und der Stadtgemeinde Ebenfurth,
Bezirk Wr. Neustadt, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung
vom 30. Juni
1948, LGBl, für das Land Niederösterreich
Nr. 35, in der jeweils gültigen Fassung Anwendung
findet, in die Krankenversicherung der
Bundesangestellten bei der Krankenversicherungsanstalt
der Bundesangestellten einbezogen.