185. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Gesandtschaft in Athen und dem Königlich griechischen Außenministerium, mit welchem das Sichtvermerkabkommen zwischen Österreich und Griechenland, BGBl. Nr. 158/1953, ergänzt wird.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Königliches Ministerium des Äußeren.
Z. 40.266
Das Königliche Ministerium des Äußeren entbietet
der Österreichischen Gesandtschaft seine
Empfehlungen und beehrt sich, ihr unter Bezugnahme
auf das gegenseitige Abkommen über die
Aufhebung der konsularischen Sichtvermerke für
gewöhnliche Pässe der beiden Länder, das in
Wien am 12. August 1953 durch Notenaustausch
abgeschlossen wurde, zur Kenntnis zu bringen,
daß die Königlich Griechische Regierung in der
Absicht, den dienstlichen Verkehr der zwischen
den beiden Ländern reisenden Beamten zu erleichtern,
bereit ist, mit der Österreichischen Regierung
ein Ergänzungsabkommen mit dem Ziele
abzuschließen, es den Besitzern von offiziellen
Pässen (Diplomaten- und Dienstpässen) zu ermöglichen,
ungehindert in die beiden Länder
einreisen zu können, ohne den in Punkt 2 vor-
gesehenen Beschränkungen des im Jahre 1953
geschlossenen Abkommens bezüglich der Anzahl
der Einreisen künftighin zu unterliegen.
Die gegenwärtige Note und eine Antwortnote
gleichen Inhaltes, die die Gesandtschaft
gegebenenfalls an das Königliche Ministerium des
Äußeren zu richten hätte, wird, falls die Österreichische
Regierung dem vorstehend Gesagten
zustimmen sollte, als ein zwischen den beiden
Regierungen abgeschlossenes Ergänzungsabkommen
betrachtet werden.
Athen, den 19. September 1955.
An die
Österreichische Gesandtschaft
Athen.
(Übersetzung)
Österreichische Gesandtschaft
Nr. 198 A/56
Die Österreichische Gesandtschaft entbietet
dem Königlichen Ministerium des Äußeren ihre
Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang der
dortamtlichen Note Z. 40.266 vom 19. September
1955 zu bestätigen, welche folgenden Inhalt
hat
„Königliches Ministerium des Äußeren
Z. 40.266
Das Königliche Ministerium des Äußeren entbietet
der Österreichischen Gesandtschaft seine
Empfehlungen und beehrt sich, ihr unter Bezugnahme
auf das gegenseitige Abkommen über die
Aufhebung der konsularischen Sichtvermerke für
gewöhnliche Pässe der beiden Länder, das in
Wien am 12. August 1953 durch Notenaustausch
abgeschlossen wurde, zur Kenntnis zu bringen,
daß die Königlich Griechische Regierung in der
Absicht, den dienstlichen Verkehr der zwischen
den beiden Ländern reisenden Beamten zu erleichtern,
bereit ist, mit der Österreichischen Regierung
ein Ergänzungsabkommen mit dem Ziele
abzuschließen, es den Besitzern von offiziellen
Pässen (Diplomaten- und Dienstpässen) zu ermöglichen,
ungehindert in die beiden Länder
einreisen zu können, ohne den in Punkt 2 vorgesehenen
Beschränkungen des im Jahre 1953
geschlossenen Abkommens bezüglich der Anzahl
der Einreisen künftighin zu unterliegen.
Die gegenwärtige Note und eine Antwortnote
gleichen Inhaltes, die die Gesandtschaft
gegebenenfalls an das Königliche Ministerium des
Äußeren zu richten hätte, wird, falls die Österreichische
Regierung dem vorstehend Gesagten
zustimmen sollte, als ein zwischen den beiden
Regierungen abgeschlossenes Ergänzungsabkommen
betrachtet werden."
Die Österreichische Gesandtschaft beehrt sich,
dem Königlichen Ministerium des Äußeren zur
Kenntnis zu bringen, daß auch die Österreichische
Bundesregierung mit dem Inhalt dieser Note einverstanden
ist und demnach die Note des
Königlichen Ministerium des Äußeren und diese
Note nunmehr als ein zwischen den beiden Regierungen
abgeschlossenes Übereinkommen zur
Ergänzung des am 20. September 1953 in Kraft
getretenen Abkommens über die gegenseitige
Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen
Österreich und Griechenland, zu betrachten sind.
Dieses Übereinkommen könnte, sofern die
Königlich Griechische Regierung ihre Zustimmung
erteilt, am 1. des auf diesen Notenwechsel
folgenden Monates in Kraft treten.
Die Österreichische Gesandtschaft benützt
gerne diese Gelegenheit, um dem Königlichen
Ministerium des Äußeren die Versicherung ihrer
Hochachtung zu erneuern.
Athen, den 16. Februar 1956.
An das
Königlich Griechische Ministerium
des Äußeren,
Athen.
Die in diesem Notenwechsel enthaltenen Bestimmungen sind am 1. März 1956 in Kraft getreten.