184. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1995/96
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 58 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
§ 1. Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
24480000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1994/95 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt
§ 2. Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien,
BGBl. Nr. 147/1986, 76/1987, 182/1988, 140/1989, 145/1990, 124/1991, 168/1992, 190/1993 und
234/1994, und die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl.
Nr. 281/1995, treten außer Kraft.