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184_1996 AT

184. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1995/96

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1995/96

Gemäß § 58 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

§ 1. Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

24480000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1994/95 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer

Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

§ 2. Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien,

BGBl. Nr. 147/1986, 76/1987, 182/1988, 140/1989, 145/1990, 124/1991, 168/1992, 190/1993 und

234/1994, und die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl.

Nr. 281/1995, treten außer Kraft.

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