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184_1992 AT

184. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem Lehrgang für Friedensstudien des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem Lehrgang für Friedensstudien des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung

Auf Grund des § 40 a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/ 1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 280/1991, wird verordnet

§ 1. Dem vom Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining gemeinsam mit dem European University Center for Peace Studies veranstalteten Lehrgang für Friedensstudien wird universitärer Charakter im Sinne des § 40 a Abs. 1 AHStG verliehen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1997 außer Kraft.

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