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184_1989 AT

184. Verordnung: Änderung der Forstsaatgutverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Änderung der Forstsaatgutverordnung

Auf Grund des § 150 des Forstgesetzes 1975,

BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Gesetzes BGBl.

Nr. 576/1987 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 5. Dezember 1975 über

forstliches Vermehrungsgut (Forstsaatgutverordnung),

BGBl. Nr. 627, wird geändert wie folgt

1. Der Ziffer 11 des § 1 werden nachstehende

Ziffern 12 bis 17 angefügt

3. § 4 lautet

Artikel II

(1) Diese Verordnung findet auf Saatgut, das vor

dem Inkrafttreten dieser Verordnung geerntet

wurde, bis 31. Dezember 1993 dann keine Anwendung,

wenn dem Landeshauptmann die geerntete

Menge bis 31. Juli 1989 vom Forstsamenbetrieb

bekanntgegeben wird.

(2) Diese Verordnung findet auf Pflanzgut, das

sich vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Produktion

befunden hat, bis 31. Dezember 1993 dann

keine Anwendung, wenn dem Landeshauptmann

die in Produktion befindliche Menge bis 31. Juli

1989 vom Forstpflanzenbetrieb bekanntgegeben

wird.

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