Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
184_1987 AT

184. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987

Gemäß § 28 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 543/1984 und BGBl.

Nr. 361/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Im Kalenderjahr 1986 wurden für die Gewährung

von Studienbeihilfen 75247895 S aufgewendet.

Für die Zuerkennung von Leistungsstipendien

ist daher insgesamt ein Betrag von 1881200 S zur

Verfügung zu stellen. Nach der Zahl der im Studienjahr

1985/86 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger entfallen somit auf

nachstehend angeführte Anstalten folgende Budgetmittel

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →