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184_1975 AT

184. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Eggenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Eggenburg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Verlauf der B 35 Retzer Straße wird im

Bereich der Stadtgemeinde Eggenburg wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Projekts-km 6,544, folgt dem Verlauf des

Stadtgrabens, schwenkt zum Luegerring ein,

unterfährt die Bahnlinie Wien FJB—Gmünd und

endet bei Projekts-km 7,894.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und der Gemeinde Eggenburg

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :1000)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen

des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Planunterlagen zu entnehmen.

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