184. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Eggenburg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Verlauf der B 35 Retzer Straße wird im
Bereich der Stadtgemeinde Eggenburg wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Projekts-km 6,544, folgt dem Verlauf des
Stadtgrabens, schwenkt zum Luegerring ein,
unterfährt die Bahnlinie Wien FJB—Gmünd und
endet bei Projekts-km 7,894.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und der Gemeinde Eggenburg
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :1000)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen
des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden
Planunterlagen zu entnehmen.