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184_1958 AT

184. Verordnung: Bewilligungspflicht entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte bis 500 S.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Bewilligungspflicht entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte bis 500 S.

Auf Grund des § 2 Abs. 6 lit. f des Außenhandelsgesetzes,

BGBl. Nr. 226/1956, wird verordnet

Artikel 1.

Die Einfuhr entgeltlicher Sendungen nachstehend

angeführter Waren bedarf einer Bewilligung

gemäß § 2 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

auch dann, wenn ihr Wert 500 S nicht

übersteigt.

Artikel 2.

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Land- und Forstwirtschaft vom 23. April 1957,

BGBl. Nr. 104, über die Bewilligungspflicht entgeltlicher

Einfuhrsendungen im Werte bis 500 S

verliert mit 31. August 1958 ihre Wirksamkeit.

Artikel 3.

Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom

1. September 1958 in Kraft.

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