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184_1957 AT

184. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

Auf Grund des § 75 der Durchführungsbestimmungen

zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung

des Art. I Abs. 1 des Ausfuhrförderungsgesetzes

1957, BGBl. Nr. 71, wird verordnet

§ 1. Das als Anlage der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 29. März

1957, BGBl. Nr. 81, angeschlossene Verzeichnis

der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren

wird wie folgt geändert

§ 2. Diese Verordnung ist auf vergütungsfähige

Vorgänge anzuwenden, die nach dem

31. Juli 1957 bewirkt werden.

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