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184_1954 AT

184. Verordnung: Neufestsetzung einer Frist der Landeslehrer-Amtstitelverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Verordnung: Neufestsetzung einer Frist der Landeslehrer-Amtstitelverordnung.

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes vom

13. Juli 1949, BGBl. Nr. 188, über das Diensteinkommen

und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse

der unter der Diensthoheit der Länder

stehenden Lehrer (Landeslehrer-Gehaltsüberleitungsgesetz)

wird im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt verordnet

Die nach § 6 Abs. 3 der Landeslehrer-Amtstitelverordnung,

BGBl. Nr. 14/1953, bis zum

31. Jänner 1954 zulässig gewesene Verleihung

von Amtstiteln gemäß § 5 der Landeslehrer-

Amtstitelverordnung an besonders verdiente

Landeslehrer, die sich im Zeitpunkte des Inkrafttretens

der Landeslehrer-Amtstitelverordnung

(1. Feber 1953) bereits im dauernden Ruhestand

befunden haben, kann auch vom Tage des Inkrafttretens

der vorliegenden Verordnung bis

zum 31. Dezember 1955 erfolgen.

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