184_1952
AT
184. Verordnung: Errichtung einer israelitischen Kultusgemeinde in Salzburg und die Feststellung ihres Sprengels.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 184. Verordnung: Errichtung einer israelitischen Kultusgemeinde in Salzburg und die Feststellung ihres Sprengels.
1952_184_0 184. Verordnung: Errichtung einer israelitischen Kultusgemeinde in Salzburg und die Feststellung ihres Sprengels.
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 3 Abs. 2 sowie der §§ 4 und
7 des Gesetzes vom 21. März 1890, RGBl.
Nr. 57, betreffend die Regelung der äußeren
Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft,
wird verordnet
§ 1. Der Errichtung einer israelitischen Kultusgemeinde
in Salzburg wird die staatliche Genehmigung
erteilt und als ihr Sprengel das Bundesland
Salzburg festgestellt.
§ 2. Die Feststellung des Sprengeis dieser
Kultusgemeinde tritt mit dem Tage der Kundmachung
der vorliegenden Verordnung in Wirksamkeit
und ist von diesem Tage angefangen die
israelitische Kultusgemeinde in Salzburg als
konstituiert anzusehen.