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184_1947 AT

184. Bundesgesetz: Zweite Einkommensteuernovelle 1947.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 184. Bundesgesetz: Zweite Einkommensteuernovelle 1947.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Die im Zeitpunkte des Inkrafttretens

dieses Bundesgesetzes geltenden Sätze der Einkommen

(Lohn)steuer werden mit Wirksamkeit

ab 1. August 1947 derart herabgesetzt, daß der

sich jeweils für die Steuer einer Steuerstufe

ergebende Prozentsatz auf die um 36 vom Hun-

dert erhöhte Steuerstufe angewendet wird. Für

die Steuerstufen von 2000 S bis 2719 S der Einkommensteuertabelle

(8'98 S bis 12'10 S der

Lohnsteuertabelle) erfolgt die Herabsetzung der

Steuersätze derart, daß die Steuerbeträge der

ersten Steuerstufe auf die Hälfte vermindert und

die Steuerbeträge der folgenden Steuerstufen derart

festgesetzt werden, daß sie, allmählich

steigend, bei der Steuerstufe 2720 S bis 2788 S

der Einkommensteuertabelle (12'11 S bis 12'24 S

der Lohnsteuertabelle) die nach dem ersten Satz

sich ergebenden Steuerbeträge erreichen.

(2) Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die Einkommensteuertabelle und die

Tabelle zur Berechnung des Abzuges der Einkommensteuer

von Dienst- und Lohnbezügen

(Lohnsteuertabelle) entsprechend zu ändern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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