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183_2003 AT

183. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Statistik gemäß Kesselgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Statistik gemäß Kesselgesetz – STAVO

Auf Grund des § 29 Abs. 3 des Kesselgesetzes, BGBl. Nr. 211/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I

Nr. 136/2001, wird verordnet

Die Verordnung über Statistik gemäß Kesselgesetz – STAVO, BGBl. II Nr. 200/1998, wird wie folgt

geändert

1. § 6 Abs. 1 lautet

„(1) Die Statistik zum Kesselgesetz wird auf Basis der vorgelegten Tätigkeitsberichte der Prüfstellen

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) einmal jährlich erstellt und auf elektronischem

Weg kundgemacht.“

2. § 6 Abs. 3 entfällt.

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