183. Verordnung: Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 764/1996, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeitssprengel der
Organe des Arbeitsmarktservice für die Besorgung behördlicher Aufgaben (Arbeitsmarktsprengelverordnung
– AMSprV), BGBl. Nr. 928/1994, wird wie folgt geändert
1. § 4 lautet
„§ 4. (1) Im Bereich der LGS Wien sind die regionalen Organisationen nach fachlichen Gesichtspunkten
eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).
(2) Nach Berufsgruppen und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet
1. Arbeitsmarktservice Bau – Holz (BAU) Wien,
2. Arbeitsmarktservice Bekleidung – Druck – Papier (DRP) Wien,
3. Arbeitsmarktservice Handel – Transport – Verkehr – Landwirtschaft (HTVL) Wien,
4. Arbeitsmarktservice Lebensmittel (LEB) Wien,
5. Arbeitsmarktservice Metall – Chemie (MET) Wien,
6. Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste – Gastgewerbe (PD/Ga) Wien.
(3) Nach Personengruppen sind eingerichtet
1. Arbeitsmarktservice Berufliche Rehabilitation (BR) Wien,
2. Arbeitsmarktservice Jugendliche (JU) Wien.
(4) Für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten ist das Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste
(VD) Wien eingerichtet.
(5) Nach Berufsgruppen und Bezirken sind eingerichtet
1. Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien (ANG-O) für die Bezirke 1 bis 4, 10, 11 und 20 bis
22,
2. Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien (ANG-W) für die Bezirke 5 bis 9, 12 bis 19 und 23.
(6) Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 bis 4 sind örtlich für ganz Wien zuständig. Die
regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 5 sind für die jeweiligen Bezirke zuständig.“
2. Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt
„§ 6. § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183/1997 tritt mit 1. November 1998 in
Kraft.“
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
LUXEMBURG
Zl. 24.8/1/97
Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihre
besten Empfehlungen und beehrt sich, dem Ministerium den Austausch von Verbalnoten zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über die Feststellung des
Erlöschens der im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltenen Vereinbarung zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von
Gastarbeitern Kundgemacht in BGBl. Nr. 27/1959 vorzuschlagen
Die im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltene Vereinbarung zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von
Gastarbeitern ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur
Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen.
Diese Verbalnote und die das Einverständnis der Luxemburgischen Regierung zum Ausdruck
bringende Antwortnote des luxemburgischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten werden eine
einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen der eingangs erwähnten Vereinbarung vom
12. September 1958 darstellen.
Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die
Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Luxemburg, am 30. Juli 1997
L.S.
An das
Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten
Luxemburg
(Übersetzung)
GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG
MINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
30/21-97/465
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine
Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Zl. 24.8/1/97 vom 30. Juli 1997 zu bestätigen,
die wie folgt lautet
„Die Österreichische Botschaft … (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher
Sprache) … erneuern.“
Das Ministerium beehrt sich der Botschaft mitzuteilen, daß die Luxemburgische Regierung ihr
Einverständnis zum Inhalt dieser Note gibt.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Österreichischen
Botschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
L.S.
Österreichische Botschaft
in Luxemburg