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183_1997 AT

183. Verordnung: Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 764/1996, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeitssprengel der

Organe des Arbeitsmarktservice für die Besorgung behördlicher Aufgaben (Arbeitsmarktsprengelverordnung

– AMSprV), BGBl. Nr. 928/1994, wird wie folgt geändert

1. § 4 lautet

„§ 4. (1) Im Bereich der LGS Wien sind die regionalen Organisationen nach fachlichen Gesichtspunkten

eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Berufsgruppen und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet

1. Arbeitsmarktservice Bau – Holz (BAU) Wien,

2. Arbeitsmarktservice Bekleidung – Druck – Papier (DRP) Wien,

3. Arbeitsmarktservice Handel – Transport – Verkehr – Landwirtschaft (HTVL) Wien,

4. Arbeitsmarktservice Lebensmittel (LEB) Wien,

5. Arbeitsmarktservice Metall – Chemie (MET) Wien,

6. Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste – Gastgewerbe (PD/Ga) Wien.

(3) Nach Personengruppen sind eingerichtet

1. Arbeitsmarktservice Berufliche Rehabilitation (BR) Wien,

2. Arbeitsmarktservice Jugendliche (JU) Wien.

(4) Für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten ist das Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste

(VD) Wien eingerichtet.

(5) Nach Berufsgruppen und Bezirken sind eingerichtet

1. Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien (ANG-O) für die Bezirke 1 bis 4, 10, 11 und 20 bis

22,

2. Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien (ANG-W) für die Bezirke 5 bis 9, 12 bis 19 und 23.

(6) Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 bis 4 sind örtlich für ganz Wien zuständig. Die

regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 5 sind für die jeweiligen Bezirke zuständig.“

2. Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt

„§ 6. § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183/1997 tritt mit 1. November 1998 in

Kraft.“

BGBlPdf 183. Erlöschen des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von Gastarbeitern zwischen Österreich und Luxemburg

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

LUXEMBURG

Zl. 24.8/1/97

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihre

besten Empfehlungen und beehrt sich, dem Ministerium den Austausch von Verbalnoten zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über die Feststellung des

Erlöschens der im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltenen Vereinbarung zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von

Gastarbeitern Kundgemacht in BGBl. Nr. 27/1959 vorzuschlagen

Die im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltene Vereinbarung zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von

Gastarbeitern ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur

Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen.

Diese Verbalnote und die das Einverständnis der Luxemburgischen Regierung zum Ausdruck

bringende Antwortnote des luxemburgischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten werden eine

einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen der eingangs erwähnten Vereinbarung vom

12. September 1958 darstellen.

Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die

Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Luxemburg, am 30. Juli 1997

L.S.

An das

Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten

Luxemburg

(Übersetzung)

GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG

MINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

30/21-97/465

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine

Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Zl. 24.8/1/97 vom 30. Juli 1997 zu bestätigen,

die wie folgt lautet

„Die Österreichische Botschaft … (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher

Sprache) … erneuern.“

Das Ministerium beehrt sich der Botschaft mitzuteilen, daß die Luxemburgische Regierung ihr

Einverständnis zum Inhalt dieser Note gibt.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Österreichischen

Botschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

L.S.

Österreichische Botschaft

in Luxemburg

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