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183_1988 AT

183. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug

Auf Grund der §§ 9 Abs. 5 und 10 Abs. 1 des

Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, in der

Fassung des Strafvollzugsanpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 424/1974, wird verordnet

Artikel I

Die Sprengelverordnung für den Strafvollzug,

BGBl. Nr. 740/1974, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 86/1976, 521/1976, 327/1978

und 22/1985 wird wie folgt geändert

Die Anlage III hat zu lauten

„Anlage III

Strafvollzug an weiblichen Verurteilten in Gefangenenhäusern

der Gerichtshöfe

Für die Einleitung und Durchführung des Strafvollzuges

an weiblichen Verurteilten sind die nachstehend

angeführten Gefangenenhäuser hinsichtlich

der im folgenden angeführten Gerichtssprengel

zuständig

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft.

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