183_1988
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183. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 183. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug
1988_183_0 183. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug
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Auf Grund der §§ 9 Abs. 5 und 10 Abs. 1 des
Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, in der
Fassung des Strafvollzugsanpassungsgesetzes,
BGBl. Nr. 424/1974, wird verordnet
Artikel I
Die Sprengelverordnung für den Strafvollzug,
BGBl. Nr. 740/1974, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 86/1976, 521/1976, 327/1978
und 22/1985 wird wie folgt geändert
Die Anlage III hat zu lauten
„Anlage III
Strafvollzug an weiblichen Verurteilten in Gefangenenhäusern
der Gerichtshöfe
Für die Einleitung und Durchführung des Strafvollzuges
an weiblichen Verurteilten sind die nachstehend
angeführten Gefangenenhäuser hinsichtlich
der im folgenden angeführten Gerichtssprengel
zuständig
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft.