183. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge
für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl.
Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung
BGBl. Nr. 577/1982 wird wie folgt geändert
§ 1 hat zu lauten
„§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport in den
Studienjahren 1977/78 bis 1985/86 an den Universitäten
Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung
einer Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe
dieses Bundesgesetzes einrichten."
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport betraut.