Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183_1978 AT

183. Verordnung: Bewilligungspflichtige Einfuhr von Salz in bestimmten Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Bewilligungspflichtige Einfuhr von Salz in bestimmten Waren

Auf Grund des Art. I § 3 Abs. 5 des Salzmonopolgesetzes,

BGBl. Nr. 124/1978, wird verordnet

§ 1. Salz (Natriumchlorid), das in den nachstehend

angeführten Waren enthalten ist, darf

nur mit monopolbehördlicher Bewilligung eingeführt

werden

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1978

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →