183_1978
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183. Verordnung: Bewilligungspflichtige Einfuhr von Salz in bestimmten Waren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 183. Verordnung: Bewilligungspflichtige Einfuhr von Salz in bestimmten Waren
1978_183_0 183. Verordnung: Bewilligungspflichtige Einfuhr von Salz in bestimmten Waren
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Auf Grund des Art. I § 3 Abs. 5 des Salzmonopolgesetzes,
BGBl. Nr. 124/1978, wird verordnet
§ 1. Salz (Natriumchlorid), das in den nachstehend
angeführten Waren enthalten ist, darf
nur mit monopolbehördlicher Bewilligung eingeführt
werden
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1978
in Kraft.