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183_1975 AT

183. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 26 Puchberger Straße im Bereich der Stadt Wiener Neustadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 26 Puchberger Straße im Bereich der Stadt Wiener Neustadt

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 26

Puchberger Straße wird im Bereich der Stadt

Wiener Neustadt wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

nahe dem „Wasserturm" (Projekts-km 0,0), folgt

dem Maria Theresien-Ring und quert den

Ferdinand Porsche-Ring, das ÖBB-Gelände im

Bereich des Bahnhofes Wiener Neustadt sowie

die Haidbrunn-Gasse. In weiterer Folge verläuft

die neue Trasse vorerst knapp südlich und sodann

im wesentlichen im Bereich der bestehenden

Straße und endet bei Projekts-km 2,859.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und beim Magistrat der Stadt

Wiener Neustadt aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführte Straßentrasse Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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