183. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 26 Puchberger Straße im Bereich der Stadt Wiener Neustadt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 26
Puchberger Straße wird im Bereich der Stadt
Wiener Neustadt wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
nahe dem „Wasserturm" (Projekts-km 0,0), folgt
dem Maria Theresien-Ring und quert den
Ferdinand Porsche-Ring, das ÖBB-Gelände im
Bereich des Bahnhofes Wiener Neustadt sowie
die Haidbrunn-Gasse. In weiterer Folge verläuft
die neue Trasse vorerst knapp südlich und sodann
im wesentlichen im Bereich der bestehenden
Straße und endet bei Projekts-km 2,859.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und beim Magistrat der Stadt
Wiener Neustadt aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführte Straßentrasse Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.