183_1967
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183. Kundmachung: Beitritt Japans zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 183. Kundmachung: Beitritt Japans zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
1967_183_0 183. Kundmachung: Beitritt Japans zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
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Nach Mitteilung der Regierung der Französischen
Republik hat Japan seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über die Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) (BGBl. Nr. 248/1961, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 154/1962) am 28. April 1964 hinterlegt.
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß
seinem Art. 16 für Japan am gleichen Tag in
Kraft getreten.