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183_1967 AT

183. Kundmachung: Beitritt Japans zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Kundmachung: Beitritt Japans zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen

Republik hat Japan seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über die Organisation für

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(OECD) (BGBl. Nr. 248/1961, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 154/1962) am 28. April 1964 hinterlegt.

Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß

seinem Art. 16 für Japan am gleichen Tag in

Kraft getreten.

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