Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183_1965 AT

183. Bundesgesetz: Bodenwertabgabegesetz-Novelle 1965

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Bundesgesetz: Bodenwertabgabegesetz-Novelle 1965

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1960,

BGBl. Nr. 285, über eine Abgabe vom Bodenwert

bei unbebauten Grundstücken und über

eine Änderung des Einkommensteuergesetzes

1953 zur stärkeren Erfassung des Wertzuwachses

bei Grundstücksveräußerungen in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1962 und BGBl.

Nr. 226/1962 wird abgeändert wie folgt

1. Im Artikel I § 3 Abs. 2 Z. 1 tritt an die

Stelle des Betrages von 50.000 S der Betrag von

100.000 S.

2. Im Artikel I § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle

des Betrages von 50.000 S der Betrag von

100.000 S.

3. Artikel I § 9 hat zu lauten

„§ 9. Wegfall der Abgabepflicht

bei Errichtung eines Einfamilienhauses

Wird auf einem der Bodenwertabgabe unterliegenden

unbebauten Grundstück ein Einfamilienhaus

errichtet und erfolgt aus diesem

Grunde eine Artfortschreibung, so ist, wenn

das Einfamilienhaus vom Abgabeschuldner (§ 5)

selbst errichtet wurde, die für die letzten fünf

Jahre vor dem Fortschreibungszeitpunkt erfolgte

Festsetzung der Bodenwertabgabe von

Amts wegen aufzuheben."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz ist für Veranlagungszeiträume

ab 1. Jänner 1963 anzuwenden.

(2) Sofern die auf Grund der bisherigen Vorschriften

vor der Kundmachung dieses Bundesgesetzes

im Bundesgesetzblatt ergangenen Abgabebescheide

mit den Bestimmungen dieses

Bundesgesetzes in Widerspruch stehen, sind sie

ohne Rücksicht auf ihre Rechtskraft von Amts

wegen oder auf Antrag durch Abgabebescheide

zu ersetzen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

entsprechen.

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →