183_1958
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183. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 183. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
1958_183_0 183. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
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Auf Grund des § 2 Abs. 6 lit. f des Außenhandelsgesetzes,
BGBl. Nr. 226/1956, wird verordnet
Artikel 1.
Die Einfuhr entgeltlicher Sendungen nachstehend
angeführter Waren bedarf einer Bewilligung
gemäß § 2 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes
auch dann, wenn ihr Wert 500 S nicht
übersteigt.
Artikel 2.
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Handel und Wiederaufbau vom 9. April 1957,
BGBl. Nr. 103, über die Bewilligung entgeltlicher
Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S
verliert am 31. August 1958 ihre Wirksamkeit.
Artikel 3.
Diese Verordnung tritt am 1. September 1958
in Kraft.