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183_1958 AT

183. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 183. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.

Auf Grund des § 2 Abs. 6 lit. f des Außenhandelsgesetzes,

BGBl. Nr. 226/1956, wird verordnet

Artikel 1.

Die Einfuhr entgeltlicher Sendungen nachstehend

angeführter Waren bedarf einer Bewilligung

gemäß § 2 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

auch dann, wenn ihr Wert 500 S nicht

übersteigt.

Artikel 2.

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau vom 9. April 1957,

BGBl. Nr. 103, über die Bewilligung entgeltlicher

Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S

verliert am 31. August 1958 ihre Wirksamkeit.

Artikel 3.

Diese Verordnung tritt am 1. September 1958

in Kraft.

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