Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182_1981 AT

182. Kundmachung: 9. Novelle der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 182. Kundmachung: 9. Novelle der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 19. März 1981 (Gesetz vorn

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht

Die Bundesbahn-Pensionsordnung 1966, BGBl.

Nr. 313, in der Fassung der Kundmachungen des

Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte

Unternehmungen bzw. des Bundesministers

für Verkehr BGBl. Nr. 203/1969, 223/1970, 266/

1971, 246/1972, 22/1975, 644/1977, 314/1978 und

BGBl. Nr. 46/1979 wird wie folgt geändert

1. § 18 Abs. 6 hat zu lauten

„(6) Eine Erhöhung der Unterhaltsleistungen

im letzten Jahr vor dem Sterbetag des Beamten

ist nur beachtlich, wenn sie entweder in einem

rechtskräftigen Urteil ausgesprochen oder schriftlich

vereinbart worden ist und wenn sie ihren

Grund in einer Steigerung der Leistungsfähigkeit

des Beamten oder in einer Steigerung der Bedürfnisse

der früheren Ehefrau gehabt hat."

2. Im § 16 Abs. 4 lit. c tritt an die Stelle des

Ausdruckes „des Ehegatten" der Ausdruck „der

Ehegatten".

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →