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182_1975 AT

182. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 12 Loferer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Johann in Tirol und Going

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 182. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 12 Loferer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Johann in Tirol und Going

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 12

Loferer Schnellstraße, welche bis zur Umlegung

auf eine die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b

des BStG 1971 erfüllende Straßentrasse gemäß

dessen § 33 Abs. 5 als Bundesstraße B gilt, wird

im Bereich der Gemeinden St. Johann in Tirol

und Going wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei alt-km 354,20 (der ehemaligen Wiener Bundesstraße)

und führt unter teilweiser Benützung

der alten Trasse in gestreckterer Linienführung

bis alt-km 350,97 (der ehemaligen Wiener Bundesstraße).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei den Gemeinden St. Johann in Tirol

und Going aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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