182_1960
AT
182. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 182. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.
1960_182_0 182. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.
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Auf Grund des § 51 b Gehaltsüberleitungsgesetz,
BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der
Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1956, BGBl.
Nr. 55, wird verordnet
Artikel I.
§ 1 Abs. 2 der Verordnung BGBl. Nr. 229/
1957 hat mit Wirkung ab 1. Jänner 1961 zu
lauten
(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt
Artikel II.
§ 1 Abs. 2 der. Verordnung BGBl. Nr. 229/
1957 hat mit Wirkung ab 1. Jänner 1962 zu
lauten
(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt