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182_1960 AT

182. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 182. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

Auf Grund des § 51 b Gehaltsüberleitungsgesetz,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der

Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1956, BGBl.

Nr. 55, wird verordnet

Artikel I.

§ 1 Abs. 2 der Verordnung BGBl. Nr. 229/

1957 hat mit Wirkung ab 1. Jänner 1961 zu

lauten

(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt

Artikel II.

§ 1 Abs. 2 der. Verordnung BGBl. Nr. 229/

1957 hat mit Wirkung ab 1. Jänner 1962 zu

lauten

(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt

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