Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181_1987 AT

181. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 181. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl.

Nr. 243, wird der folgende von der Katholischen

Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen

Religionsunterricht bekanntgemacht, der an die

Stelle des in der Anlage A der Verordnung des

Bundesministers für Unterricht und Kunst über den

Lehrplan für Berufsschulen, BGBl. Nr. 430/1976,

im Abschnitt II Unterabschnitt B lit. a bekanntgemachten

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

tritt

„a) Katholischer Religionsunterricht

I. Bildungsziele und Lehraufgaben

Der Religionsunterricht soll

— dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter

für seinen Glauben zu entscheiden;

— dem suchenden und im Glauben angefochtenen

Schüler die Möglichkeit bieten, die Antworten

der Offenbarung und der Kirche auf

seine Fragen kennenzulernen und sich mit

ihnen auseinanderzusetzen;

— dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler

Gelegenheit geben, den eigenen Standpunkt

klarer zu erkennen oder auch zu revidieren.

Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu

wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus

Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er

hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens

und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut

zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung

mit anderen Weltanschauungen und

Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen

und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.

Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch

oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler

zum christlichen Leben zu motivieren und zum verantwortlichen

Handeln aus dem Glauben in Kirche

und Gesellschaft zu ermutigen, (vgl. ÖKD, S. 23)

Entsprechend der Zielsetzung der Berufsschule

soll auch der Religionsunterricht berufsbegleitend

sein. Er soll also den Schüler befähigen, sich mit

den Aufgaben und Problemen seines Berufs aus

christlicher Sicht auseinanderzusetzen. Zusätzlich

soll er die betriebliche und fachliche Ausbildung

auf den gesamten Lebensbereich des Schülers hin

erweitern.

II. Lehrinhalte

1. Schulstufe

1 Mensch sein — Ich werden

Prägung und Freiheit

— Biologische, seelisch-geistige, soziale und

religiöse Entwicklung des Menschen

— Einflüsse, die mich prägen

— Ideale — Idole — Vorbilder

— Freiheit und Verantwortung

— Grenzen der Freiheit

— Grundbedürfnisse des Menschen

— Selbstannahme und Selbstverwirklichung als

Aufgabe

2 Suche nach Gott

Sinnsuche — Gott — Glaube

— Bedeutung und Aufgabe des Religionsunterrichtes

an Berufsschulen

— Sinnfrage

— Angebote zur Sinnfindung

— Gottsuche und Gotteserfahrung

— Das christliche Gottesbild

— Bedeutung von Religion und Glaube für den

Menschen

— Glauben und Vertrauen als Grundlage jeder

menschlichen Beziehung

— Maria — Vorbild im Glauben

— Ausdrucksformen des Glaubens

— Das Gebet in seinen verschiedenen Ausprägungen

— Gottesvorstellungen in den Weltreligionen

— Sekten und Jugendreligionen

— Glaube und Aberglaube

3 Leben in Gemeinschaft

Familie — Kameradschaft — Freundschaft

— Das 4. Gebot — heute noch aktuell?

— Bewältigung von Generationskonflikten

— Kameradschaft — Freundschaft

— Beispiele von Freundschaft aus der Heiligen

Schrift

— Liebe, Zärtlichkeit und Sexualität

— Die Gruppe — Chance und Gefahr

— Verschiedene Jugendorganisationen —

kirchliche Jugendgemeinschaften

— Aussteiger aus der Gesellschaft

4 Lebensgestaltung in Beruf und Freizeit

— Sinn, Wert, Freude, Last der Arbeit

— Als Lehrling im Betrieb

— Lehrling und Berufsschule

— Jugendarbeitslosigkeit

— Wert der freien Zeit: Kreativität — Konsumverhalten

— Sonntagskultur

— Umgang mit dem Geld

— Chancen und Gefahren der Freizeit

— Verantwortung im Straßenverkehr

— Sport

— Drogen, Alkohol, Nikotin, Medikamente

2. Schulstufe

1 Christliche Lebenswerte

Recht auf Leben — Soziale Gerechtigkeit —

Wahrhaftigkeit

— Verantwortung für das eigene Leben

— Dekalog

— Menschenwürde — Menschenrechte

— Engagement für die Menschenrechte (AI,

CSI)

— Problem Suicid

— Der verantwortungsbewußte Umgang mit

materiellen Gütern und der Umwelt

— Soziale Gerechtigkeit

— Das Recht des Menschen auf Leben

— Gewalt, Rassismus, Terror

— Wahrhaftigkeit als Grundlage menschlicher

Beziehungen

— Lüge und Manipulation

2 Jesus Christus

Historische, biblische und theologische Sicht

— Entstehung, Glaubwürdigkeit und Bedeutung

der Bibel

— Die Bibel als Buch des Lebens

— Jesus als historische Persönlichkeit

— Die Gestalt Jesu im Licht der Evangelien

— Jesus Christus als Mensch und Gott

— Gottes Heilszusage in Jesus Christus

— Zugänge zu einer persönlichen Christus-Begegnung

— Wandel des Christusbildes

— Frauen um Jesus

3 Das Programm Jesu

Er verkündet das Reich Gottes in Umkehr und

Hinwendung zu Gott — Hauptgebot der Liebe —

Befreiung von Angst und Schuld — Bergpredigt

und Vater unser

— Menschen, die im Geist Jesu die Welt verändern

— Das Hauptgebot der Liebe

— Vater unser

— Das Gottesbild Jesu

— Die Forderungen der Bergpredigt, soziale

und politische Dimension

— Christliche Lebensmodelle aus Vergangenheit

und Gegenwart

— Christlicher Dienst an den Außenseitern der

Gesellschaft

— Die Frage nach dem Bösen

— Bewältigung von Schuld und Sünde

— Formen der Vergebung: Bußsakrament, Bußgottesdienst

4 Bewältigung von Leid und Tod

Leid — Sterben — Tod — Leben nach dem Tod

— Jesu Umgang mit Leid und Leidenden

— Der Gott der Liebe und das Leid

— Leiderfahrung, Leiddeutung und Leidbewältigung

— Umgang mit Kranken, Leidenden und Sterbenden

— Das Sakrament der Krankensalbung

— Trauerarbeit

— Jenseits-Vorstellungen und Jenseitserwartungen

— Die Auferstehung Jesu als Grund unserer

Hoffnung

— Die Bedeutung des Todes

— Parapsychologie

3. Schulstufe

1 Die Welt als Gabe und Aufgabe

Schöpfung — gefährdete Welt — Handeln aus

christlicher Hoffnung

— Biblische Schöpfungserzählungen

— Entwicklungsgeschichte der Welt und des

Menschen

— Der Schöpfungsauftrag in Beruf, Arbeit und

Freizeit

— Der Mensch — Grenzen der Machbarkeit

— Neue Technologien — Herausforderung für

die Christen

— Der künstliche Mensch (Gen-Technologie)

— Hunger, Überbevölkerung, Unterdrückung,

soziale Ungerechtigkeit

— Gefährdete Umwelt

— Rüstungswettlauf — Engagement für den

Frieden

— Caritas und Entwicklungshilfe

2 Miteinander als Christen unterwegs — Kirche

als Volk Gottes

Erfahrungen mit der Kirche — Leben in der Kirche

— Kirche als Dienst am Menschen — soziales

und missionarisches Engagement der Kirche

— Kirche als Gemeinschaft und Institution

— Gebet und Sakramente als Lebensvollzüge

der Kirche

— Eucharistie

— Weihesakrament und kirchliche Dienste

— Alternative Lebensformen: Evangelische Räte

— Orden

— Missionsauftrag der Kirche

— Soziales Engagement der Kirche

— Kirche in der Verfolgung

— Die eine Kirche und die vielen Kirchen

— Christsein ohne Kirche

— Kirche und Geld

— Pfarrgemeinde — Ideal und Wirklichkeit

3 Ehe und Familie

Ehe als partnerschaftliche Beziehung und Sakrament

— Familie als Lebens-, Glaubens-, Erziehungsgemeinschaft

— Grundlagen und Voraussetzungen für Partnerschaft

— Das Sakrament der Ehe

— Die Bedeutung der Familie

— Familie als Hauskirche

— Verantwortete Elternschaft — christliche

Kindererziehung

— Wie kann Ehe auf Dauer glücken?

— Taufe und Firmung

4a (bei insgesamt 3 Schulstufen)

Zusammenschau und Ausblick in die Zukunft

— Wege der Sinn- und Glücksfindung

— Meine Verantwortung für Kirche und Welt

— Ängste und Bedrohungen — Hoffnung aus

der christlichen Botschaft

— Wofür lohnt es sich zu leben?

4b (bei insgesamt 4 Schulstufen)

Versöhnung

Die Antwort auf viele Sehnsüchte — Frieden —

Ökonomie und Ökologie

— Zeichen der Zeit: erkennen und deuten

— Gewaltsame und gewaltfreie Konfliktaustragung

— Aggressionen, Vorurteile, Feindbilder

— Friedensbewegungen

— Anliegen der Theologie der Befreiung

— Versöhnung zwischen Ökonomie und Ökologie

— Versöhnung mit Gott als persönliche

Umkehr

— Persönliche und kollektive Schuld (Erbsünde)

4. Schulstufe

1 Christsein im Alltag

Alltagssituationen — christliche Botschaft als

Orientierung — mündiger Christ

— Christliche Soziallehre

— Als Christ in Wirtschaft und Politik

— Christen — bessere Menschen?

— Kapitalismus und Kommunismus in Konfrontation

mit der christlichen Weltanschauung

— Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit

(Lösungsversuche)

2 Zusammenschau und Ausblick in die Zukunft

— Wege der Sinn- und Glücksfindung

— Meine Verantwortung für Kirche und Welt

— Ängste und Bedrohungen — Hoffnung aus

der christlichen Botschaft

— Wofür lohnt es sich zu leben?

III. Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen

A. ANTHROPOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen

und sozialen Beziehungen

Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung

der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch

mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß

dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen

Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen

um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil

ein, es ist auch Fundament für andere anthropolo-

gische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische

(zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.

2. Das Prinzip der Schülergemäßheit

Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche

ist auch der Religionsunterricht Dienst am

Menschen (ÖKD 1.1). Die Beachtung des Schülers,

seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner

Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die

Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner

Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit

des Religionslehrers soll jedem einzelnen Schüler

gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und

seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist

Subjekt und nicht Objekt der Katechese (Bischofssynode

1977).

3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit

Aus der oben genannten Struktur des christlichen

Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht

und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen

sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator

von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die

Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen

und Begabungen in den Religionsunterricht

einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in

der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur

seine eigene Meinung, sondern die Botschaft Christi

und die Lehre der Kirche zu vermitteln hat.

4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung

Die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler

mitbringen, sind aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes

ist es, diese Erfahrungen zu deuten

und kritische Reflexion zu ermöglichen. Der

Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen,

vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit,

Allgemein-Religiösen und des christlichen

Glaubens vorbereiten und ermöglichen.

5. Das Prinzip der Sprachbildung

Christlicher Glaube wird in Worten und Sprachgestalten

weitergegeben und bezeugt. Der Religionsunterricht

soll biblische Texte und theologische

Begriffe in die Verständnis- und Erfahrungswelt

der Schüler übersetzen und Hilfen zur Verbalisierung

auch religiöser Inhalte geben.

6. Das Prinzip der Gesellschafts-, Berufs- und

Familienbezogenheit

Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im

privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen

Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt

einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich

ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der

Gesellschaft und der Arbeitswelt der Schüler sowie

auch auf Aussagen anderer Weltanschauungen

Bezug genommen werden.

Dem jungen Menschen soll sowohl Hilfen zur

Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner

Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie

und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden.

7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens

Christentum ist eine historisch gewordene und

wachsende Religion. So hat aus der Sicht des Glaubens

jede Zeit neue Fragen und neue Antworten.

B. THEOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der Treue zu Gott und zum

Menschen

Der Grundsatz „der Treue zu Gott und der

Treue zum Menschen aus der selben Haltung der

Liebe" (Cat. trad. 55) muß jedes Lernziel und jede

Methode bestimmen.

2. Das Prinzip der Christozentrik und Ekklesiozentrik

Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die

Person und die Botschaft Jesu Christi. Daraus

ergibt sich, daß der Glaube zu sehen ist als personale

Beziehung und nicht nur als die Kenntnis einer

mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten

(vgl. Cat. trad. 5—9). Person und Werk Jesu

Christi sind aber auch lebendige und fortwirkende

Gegenwart. Die Kirche als die Gemeinschaft der

Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi

anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des

Religionsunterrichtes.

3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension

In jedem Themenfeld soll Bezug genommen werden

auf das in Jesus Christus schon begonnen und

zugleich erst kommende Reich Gottes und die

Hoffnung darauf.

4. Christliche Grundhaltung als Antwort und

Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt

Gott sagt zuerst Ja zur Welt und zum Menschen

(Gnade), daraus soll als Antwort das Ja des Menschen

(Liebe zu Gott und zum Menschen) folgen.

5. Glaubensvollzug in Gebet und Liturgie

In Gebet und liturgischer Feier hat der Mensch

die Chance sich selbst zur Sprache zu bringen und

Glaube zu erleben. Verwirklicht sich im Feiern

menschliche Gemeinschaft, so kann dadurch Gott

erfahren werden.

6. Prinzip der Bibelbezogenheit

Bei der Behandlung der Themen soll auf die Aussagen

der Bibel Bezug genommen werden.

„Die Kirche sieht in den Heiligen Schriften zusammen

mit der Tradition die höchste Richtschnur

ihres Glaubens. Wie die christliche Religion selbst,

so muß auch jede kirchliche Verkündigung sich

von der Heiligen Schrift nähren und sich an ihr orientieren."

(2. Vat., Dei verbum).

7. Das Prinzip der ökumenischen Dimension

„Die Katechese darf von dieser ökumenischen

Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind

aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung

in der Kirche in die Bewegung zur Einheit hin

einzureihen." (Cat. trad. 32)

8. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen

in eine Gesamtschau

Die Vermittlung von Einzelerkenntnissen im

Religionsunterricht soll nicht unverbunden nebeneinander

stehen bleiben. Der Schüler soll sie in sein

Leben aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten

(Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren.

Glaubensbekenntnisse sind geglückte Synthesen

einer solchen Gesamtschau (nach Cat.

trad.). Dabei kann die Systematik der Glaubensbekenntnisse

im Lehrplan nicht als Anordnung des

Lehrstoffes gesehen werden, sondern — der

ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend

— als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.

C. SCHULISCH-DIDAKTISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN

1. Das Prinzip der Lebensnähe

Der Religionsunterricht soll „vom Leben her"

und „zum Leben hin" erziehen. Dabei sind nicht

nur das individuelle Leben des Schülers und die

Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die

Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit

ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und

Aufgaben, (vgl. auch § 2 SchOG)

2. Das Prinzip der Anschaulichkeit

Im traditionellen' Verständnis fordert dieses

Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung,

die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen

u. a. m. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus

zu beachten, daß es neben der „äußeren" Anschauung,

neben sinnenhaft Faßbarem und neben

der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet

der „inneren" Anschauung (Erfahrung, Meditation,

Innerlichkeit), der geistig-geistlichen

Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt.

3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit

In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun"

seine große Berechtigung. Das Bemühen um größtmögliche

Schülerselbsttätigkeit innerhalb des

Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit

in Glaube und Leben.

4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden

Lernens

Religionsunterricht kann und will nicht die

gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der

Forderung nach einer Gesamtschau macht es die

Situation der Schüler und der Klassen notwendig,

das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Viele

Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden

Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt

werden. Die Wahl muß immer im Blick auf die

Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation

der Schüler erfolgen.

Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler

dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden.

Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken an.

5. Das Prinzip der Methodenvielfalt

Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der

Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch

dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und der Lehrerpersönlichkeit

adäquat sein. Zu beachten ist der

sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden

(Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen

Persönlichkeiten bei den Schülern entgegen.

6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der

Kooperation

Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen

und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen

gesucht und hergestellt werden, ohne

aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes

aus dem Auge zu verlieren.

D. ERZIEHUNGSANLIEGEN

Als integrierender Teil der österreichischen

Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen

Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben

der österreichischen Schule zu leisten.

Vor allem trifft dies für die folgenden Bereiche zu

1. Erziehung zu verantworteter Haltung in allen

Lebensbereichen

2. Erziehung zur Partner- und Elternschaft

3. Gewissensbildung

4. Gebetserziehung und liturgische Bildung

5. Friedenserziehung

6. Sexualerziehung."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →