181. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-
Novelle 1962, BGBl.
Nr. 243, wird der folgende von der Katholischen
Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen
Religionsunterricht bekanntgemacht, der an die
Stelle des in der Anlage A der Verordnung des
Bundesministers für Unterricht und Kunst über den
Lehrplan für Berufsschulen, BGBl. Nr. 430/1976,
im Abschnitt II Unterabschnitt B lit. a bekanntgemachten
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
tritt
„a) Katholischer Religionsunterricht
I. Bildungsziele und Lehraufgaben
Der Religionsunterricht soll
— dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter
für seinen Glauben zu entscheiden;
— dem suchenden und im Glauben angefochtenen
Schüler die Möglichkeit bieten, die Antworten
der Offenbarung und der Kirche auf
seine Fragen kennenzulernen und sich mit
ihnen auseinanderzusetzen;
— dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler
Gelegenheit geben, den eigenen Standpunkt
klarer zu erkennen oder auch zu revidieren.
Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu
wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus
Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er
hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens
und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut
zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung
mit anderen Weltanschauungen und
Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen
und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.
Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch
oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler
zum christlichen Leben zu motivieren und zum verantwortlichen
Handeln aus dem Glauben in Kirche
und Gesellschaft zu ermutigen, (vgl. ÖKD, S. 23)
Entsprechend der Zielsetzung der Berufsschule
soll auch der Religionsunterricht berufsbegleitend
sein. Er soll also den Schüler befähigen, sich mit
den Aufgaben und Problemen seines Berufs aus
christlicher Sicht auseinanderzusetzen. Zusätzlich
soll er die betriebliche und fachliche Ausbildung
auf den gesamten Lebensbereich des Schülers hin
erweitern.
II. Lehrinhalte
1. Schulstufe
1 Mensch sein — Ich werden
Prägung und Freiheit
— Biologische, seelisch-geistige, soziale und
religiöse Entwicklung des Menschen
— Einflüsse, die mich prägen
— Ideale — Idole — Vorbilder
— Freiheit und Verantwortung
— Grenzen der Freiheit
— Grundbedürfnisse des Menschen
— Selbstannahme und Selbstverwirklichung als
Aufgabe
2 Suche nach Gott
Sinnsuche — Gott — Glaube
— Bedeutung und Aufgabe des Religionsunterrichtes
an Berufsschulen
— Sinnfrage
— Angebote zur Sinnfindung
— Gottsuche und Gotteserfahrung
— Das christliche Gottesbild
— Bedeutung von Religion und Glaube für den
Menschen
— Glauben und Vertrauen als Grundlage jeder
menschlichen Beziehung
— Maria — Vorbild im Glauben
— Ausdrucksformen des Glaubens
— Das Gebet in seinen verschiedenen Ausprägungen
— Gottesvorstellungen in den Weltreligionen
— Sekten und Jugendreligionen
— Glaube und Aberglaube
3 Leben in Gemeinschaft
Familie — Kameradschaft — Freundschaft
— Das 4. Gebot — heute noch aktuell?
— Bewältigung von Generationskonflikten
— Kameradschaft — Freundschaft
— Beispiele von Freundschaft aus der Heiligen
Schrift
— Liebe, Zärtlichkeit und Sexualität
— Die Gruppe — Chance und Gefahr
— Verschiedene Jugendorganisationen —
kirchliche Jugendgemeinschaften
— Aussteiger aus der Gesellschaft
4 Lebensgestaltung in Beruf und Freizeit
— Sinn, Wert, Freude, Last der Arbeit
— Als Lehrling im Betrieb
— Lehrling und Berufsschule
— Jugendarbeitslosigkeit
— Wert der freien Zeit: Kreativität — Konsumverhalten
— Sonntagskultur
— Umgang mit dem Geld
— Chancen und Gefahren der Freizeit
— Verantwortung im Straßenverkehr
— Sport
— Drogen, Alkohol, Nikotin, Medikamente
2. Schulstufe
1 Christliche Lebenswerte
Recht auf Leben — Soziale Gerechtigkeit —
Wahrhaftigkeit
— Verantwortung für das eigene Leben
— Dekalog
— Menschenwürde — Menschenrechte
— Engagement für die Menschenrechte (AI,
CSI)
— Problem Suicid
— Der verantwortungsbewußte Umgang mit
materiellen Gütern und der Umwelt
— Soziale Gerechtigkeit
— Das Recht des Menschen auf Leben
— Gewalt, Rassismus, Terror
— Wahrhaftigkeit als Grundlage menschlicher
Beziehungen
— Lüge und Manipulation
2 Jesus Christus
Historische, biblische und theologische Sicht
— Entstehung, Glaubwürdigkeit und Bedeutung
der Bibel
— Die Bibel als Buch des Lebens
— Jesus als historische Persönlichkeit
— Die Gestalt Jesu im Licht der Evangelien
— Jesus Christus als Mensch und Gott
— Gottes Heilszusage in Jesus Christus
— Zugänge zu einer persönlichen Christus-Begegnung
— Wandel des Christusbildes
— Frauen um Jesus
3 Das Programm Jesu
Er verkündet das Reich Gottes in Umkehr und
Hinwendung zu Gott — Hauptgebot der Liebe —
Befreiung von Angst und Schuld — Bergpredigt
und Vater unser
— Menschen, die im Geist Jesu die Welt verändern
— Das Hauptgebot der Liebe
— Vater unser
— Das Gottesbild Jesu
— Die Forderungen der Bergpredigt, soziale
und politische Dimension
— Christliche Lebensmodelle aus Vergangenheit
und Gegenwart
— Christlicher Dienst an den Außenseitern der
Gesellschaft
— Die Frage nach dem Bösen
— Bewältigung von Schuld und Sünde
— Formen der Vergebung: Bußsakrament, Bußgottesdienst
4 Bewältigung von Leid und Tod
Leid — Sterben — Tod — Leben nach dem Tod
— Jesu Umgang mit Leid und Leidenden
— Der Gott der Liebe und das Leid
— Leiderfahrung, Leiddeutung und Leidbewältigung
— Umgang mit Kranken, Leidenden und Sterbenden
— Das Sakrament der Krankensalbung
— Trauerarbeit
— Jenseits-Vorstellungen und Jenseitserwartungen
— Die Auferstehung Jesu als Grund unserer
Hoffnung
— Die Bedeutung des Todes
— Parapsychologie
3. Schulstufe
1 Die Welt als Gabe und Aufgabe
Schöpfung — gefährdete Welt — Handeln aus
christlicher Hoffnung
— Biblische Schöpfungserzählungen
— Entwicklungsgeschichte der Welt und des
Menschen
— Der Schöpfungsauftrag in Beruf, Arbeit und
Freizeit
— Der Mensch — Grenzen der Machbarkeit
— Neue Technologien — Herausforderung für
die Christen
— Der künstliche Mensch (Gen-Technologie)
— Hunger, Überbevölkerung, Unterdrückung,
soziale Ungerechtigkeit
— Gefährdete Umwelt
— Rüstungswettlauf — Engagement für den
Frieden
— Caritas und Entwicklungshilfe
2 Miteinander als Christen unterwegs — Kirche
als Volk Gottes
Erfahrungen mit der Kirche — Leben in der Kirche
— Kirche als Dienst am Menschen — soziales
und missionarisches Engagement der Kirche
— Kirche als Gemeinschaft und Institution
— Gebet und Sakramente als Lebensvollzüge
der Kirche
— Eucharistie
— Weihesakrament und kirchliche Dienste
— Alternative Lebensformen: Evangelische Räte
— Orden
— Missionsauftrag der Kirche
— Soziales Engagement der Kirche
— Kirche in der Verfolgung
— Die eine Kirche und die vielen Kirchen
— Christsein ohne Kirche
— Kirche und Geld
— Pfarrgemeinde — Ideal und Wirklichkeit
3 Ehe und Familie
Ehe als partnerschaftliche Beziehung und Sakrament
— Familie als Lebens-, Glaubens-, Erziehungsgemeinschaft
— Grundlagen und Voraussetzungen für Partnerschaft
— Das Sakrament der Ehe
— Die Bedeutung der Familie
— Familie als Hauskirche
— Verantwortete Elternschaft — christliche
Kindererziehung
— Wie kann Ehe auf Dauer glücken?
— Taufe und Firmung
4a (bei insgesamt 3 Schulstufen)
Zusammenschau und Ausblick in die Zukunft
— Wege der Sinn- und Glücksfindung
— Meine Verantwortung für Kirche und Welt
— Ängste und Bedrohungen — Hoffnung aus
der christlichen Botschaft
— Wofür lohnt es sich zu leben?
4b (bei insgesamt 4 Schulstufen)
Versöhnung
Die Antwort auf viele Sehnsüchte — Frieden —
Ökonomie und Ökologie
— Zeichen der Zeit: erkennen und deuten
— Gewaltsame und gewaltfreie Konfliktaustragung
— Aggressionen, Vorurteile, Feindbilder
— Friedensbewegungen
— Anliegen der Theologie der Befreiung
— Versöhnung zwischen Ökonomie und Ökologie
— Versöhnung mit Gott als persönliche
Umkehr
— Persönliche und kollektive Schuld (Erbsünde)
4. Schulstufe
1 Christsein im Alltag
Alltagssituationen — christliche Botschaft als
Orientierung — mündiger Christ
— Christliche Soziallehre
— Als Christ in Wirtschaft und Politik
— Christen — bessere Menschen?
— Kapitalismus und Kommunismus in Konfrontation
mit der christlichen Weltanschauung
— Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit
(Lösungsversuche)
2 Zusammenschau und Ausblick in die Zukunft
— Wege der Sinn- und Glücksfindung
— Meine Verantwortung für Kirche und Welt
— Ängste und Bedrohungen — Hoffnung aus
der christlichen Botschaft
— Wofür lohnt es sich zu leben?
III. Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen
A. ANTHROPOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen
und sozialen Beziehungen
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung
der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch
mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß
dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen
Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen
um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil
ein, es ist auch Fundament für andere anthropolo-
gische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische
(zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.
2. Das Prinzip der Schülergemäßheit
Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche
ist auch der Religionsunterricht Dienst am
Menschen (ÖKD 1.1). Die Beachtung des Schülers,
seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner
Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die
Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner
Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit
des Religionslehrers soll jedem einzelnen Schüler
gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und
seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist
Subjekt und nicht Objekt der Katechese (Bischofssynode
1977).
3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit
Aus der oben genannten Struktur des christlichen
Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht
und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen
sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator
von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die
Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen
und Begabungen in den Religionsunterricht
einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in
der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur
seine eigene Meinung, sondern die Botschaft Christi
und die Lehre der Kirche zu vermitteln hat.
4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung
Die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler
mitbringen, sind aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes
ist es, diese Erfahrungen zu deuten
und kritische Reflexion zu ermöglichen. Der
Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen,
vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit,
Allgemein-Religiösen und des christlichen
Glaubens vorbereiten und ermöglichen.
5. Das Prinzip der Sprachbildung
Christlicher Glaube wird in Worten und Sprachgestalten
weitergegeben und bezeugt. Der Religionsunterricht
soll biblische Texte und theologische
Begriffe in die Verständnis- und Erfahrungswelt
der Schüler übersetzen und Hilfen zur Verbalisierung
auch religiöser Inhalte geben.
6. Das Prinzip der Gesellschafts-, Berufs- und
Familienbezogenheit
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im
privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen
Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt
einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich
ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der
Gesellschaft und der Arbeitswelt der Schüler sowie
auch auf Aussagen anderer Weltanschauungen
Bezug genommen werden.
Dem jungen Menschen soll sowohl Hilfen zur
Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie
und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden.
7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens
Christentum ist eine historisch gewordene und
wachsende Religion. So hat aus der Sicht des Glaubens
jede Zeit neue Fragen und neue Antworten.
B. THEOLOGISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der Treue zu Gott und zum
Menschen
Der Grundsatz „der Treue zu Gott und der
Treue zum Menschen aus der selben Haltung der
Liebe" (Cat. trad. 55) muß jedes Lernziel und jede
Methode bestimmen.
2. Das Prinzip der Christozentrik und Ekklesiozentrik
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die
Person und die Botschaft Jesu Christi. Daraus
ergibt sich, daß der Glaube zu sehen ist als personale
Beziehung und nicht nur als die Kenntnis einer
mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten
(vgl. Cat. trad. 5—9). Person und Werk Jesu
Christi sind aber auch lebendige und fortwirkende
Gegenwart. Die Kirche als die Gemeinschaft der
Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi
anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des
Religionsunterrichtes.
3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension
In jedem Themenfeld soll Bezug genommen werden
auf das in Jesus Christus schon begonnen und
zugleich erst kommende Reich Gottes und die
Hoffnung darauf.
4. Christliche Grundhaltung als Antwort und
Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt
Gott sagt zuerst Ja zur Welt und zum Menschen
(Gnade), daraus soll als Antwort das Ja des Menschen
(Liebe zu Gott und zum Menschen) folgen.
5. Glaubensvollzug in Gebet und Liturgie
In Gebet und liturgischer Feier hat der Mensch
die Chance sich selbst zur Sprache zu bringen und
Glaube zu erleben. Verwirklicht sich im Feiern
menschliche Gemeinschaft, so kann dadurch Gott
erfahren werden.
6. Prinzip der Bibelbezogenheit
Bei der Behandlung der Themen soll auf die Aussagen
der Bibel Bezug genommen werden.
„Die Kirche sieht in den Heiligen Schriften zusammen
mit der Tradition die höchste Richtschnur
ihres Glaubens. Wie die christliche Religion selbst,
so muß auch jede kirchliche Verkündigung sich
von der Heiligen Schrift nähren und sich an ihr orientieren."
(2. Vat., Dei verbum).
7. Das Prinzip der ökumenischen Dimension
„Die Katechese darf von dieser ökumenischen
Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind
aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung
in der Kirche in die Bewegung zur Einheit hin
einzureihen." (Cat. trad. 32)
8. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen
in eine Gesamtschau
Die Vermittlung von Einzelerkenntnissen im
Religionsunterricht soll nicht unverbunden nebeneinander
stehen bleiben. Der Schüler soll sie in sein
Leben aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten
(Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren.
Glaubensbekenntnisse sind geglückte Synthesen
einer solchen Gesamtschau (nach Cat.
trad.). Dabei kann die Systematik der Glaubensbekenntnisse
im Lehrplan nicht als Anordnung des
Lehrstoffes gesehen werden, sondern — der
ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend
— als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.
C. SCHULISCH-DIDAKTISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
1. Das Prinzip der Lebensnähe
Der Religionsunterricht soll „vom Leben her"
und „zum Leben hin" erziehen. Dabei sind nicht
nur das individuelle Leben des Schülers und die
Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die
Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit
ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und
Aufgaben, (vgl. auch § 2 SchOG)
2. Das Prinzip der Anschaulichkeit
Im traditionellen' Verständnis fordert dieses
Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung,
die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen
u. a. m. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus
zu beachten, daß es neben der „äußeren" Anschauung,
neben sinnenhaft Faßbarem und neben
der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet
der „inneren" Anschauung (Erfahrung, Meditation,
Innerlichkeit), der geistig-geistlichen
Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt.
3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit
In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun"
seine große Berechtigung. Das Bemühen um größtmögliche
Schülerselbsttätigkeit innerhalb des
Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit
in Glaube und Leben.
4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden
Lernens
Religionsunterricht kann und will nicht die
gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der
Forderung nach einer Gesamtschau macht es die
Situation der Schüler und der Klassen notwendig,
das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Viele
Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden
Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt
werden. Die Wahl muß immer im Blick auf die
Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation
der Schüler erfolgen.
Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler
dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden.
Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken an.
5. Das Prinzip der Methodenvielfalt
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der
Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch
dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und der Lehrerpersönlichkeit
adäquat sein. Zu beachten ist der
sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden
(Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen
Persönlichkeiten bei den Schülern entgegen.
6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der
Kooperation
Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen
und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen
gesucht und hergestellt werden, ohne
aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes
aus dem Auge zu verlieren.
D. ERZIEHUNGSANLIEGEN
Als integrierender Teil der österreichischen
Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen
Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben
der österreichischen Schule zu leisten.
Vor allem trifft dies für die folgenden Bereiche zu
1. Erziehung zu verantworteter Haltung in allen
Lebensbereichen
2. Erziehung zur Partner- und Elternschaft
3. Gewissensbildung
4. Gebetserziehung und liturgische Bildung
5. Friedenserziehung
6. Sexualerziehung."