Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181_1983 AT

181. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 181. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die Gewerbeordnung 1973, BGBl.

Nr. 50/1974, wird wie folgt berichtigt

Im § 376 Z 47 Abs. 2 lit. b hat es statt „BGBl. II

Nr. 241/1934" richtig „BGBl. II Nr. 421/1934" zu

lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 16. Dezember 1980, BGBl.

Nr. 14/1981, mit der die Verordnung zur Durchführung

des Übereinkommens betreffend die Prüfung

und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I hat es statt „BGBl. Nr. 348/1976" richtig

„BGBl. Nr. 349/1976" zu lauten.

3. Die Kundmachung des Bundesministers für

Finanzen vom 11. Feber 1981, BGBl. Nr. 98, betreffend

den Umrechnungskurs der Europäischen

Rechnungseinheit im gemeinschaftlichen Versandverfahren

wird wie folgt berichtigt

Im letzten Halbsatz hat es statt „meinschaftliche

Versandverfahren in der Fassung zur Anwendung

der Bestimmungen über das ge-" richtig „zur

Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche

Versandverfahren in der Fassung" zu

lauten.

4. Die Kundmachung des Übereinkommens zwischen

der Österreichischen Bundesregierung und

der Regierung des Königreiches Norwegen über

die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur,

des Erziehungswesens und der Wissenschaft, BGBl.

Nr. 147/1981, wird wie folgt berichtigt

Im Art. 32 lit. c der deutschen Übersetzung hat

es statt „entsendende Vertragspartei" richtig „empfangende

Vertragspartei" zu lauten.

5. Die Arzneibuchverordnung, BGBl.

Nr. 238/1981, wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung hat es statt „BGBl.

Nr. 159/1980" richtig „BGBl. Nr. 195/1980" zu

lauten.

6. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

20. Oktober 1981, BGBl. Nr. 475, betreffend die

Ratifikation des Europäischen Übereinkommens

über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967

durch Liechtenstein wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 18/1981"

richtig „BGBl. Nr. 92/1981" zu lauten.

7. Die Verordnung des Bundesministers für

soziale Verwaltung vom 29. Oktober 1981, BGBl.

Nr. 10/1982, über den Nachweis der Fachkenntnisse

für die Vorbereitung und Organisation von

bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung

über 1 kV wird wie folgt berichtigt

Im § 5 Abs. 2 hat es stau „§ 4 lit. a" richtig „§ 4

Z 1" zu lauten.

8. Im 18. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1982, ist im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel

der BGBl. Nr. 40 einzufügen: „(NR: GP XV

RV 436 AB 751 S. 77. BR: AB 2356 S. 412.)".

9. Die Kundmachung der Vereinbarung zur

Ergänzung der Anlage II zum Vertrag vom 6. September

1962 zwischen der Republik Österreich und

der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen

im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr,

BGBl. Nr. 74/1982, wird wie folgt

berichtigt

In der Fußnote hat es statt „BGBl. Nr. 52/1962"

richtig „BGBl. Nr. 52/1964" zu lauten.

10. Das Bundesgesetz vom 30. Juni 1982, BGBl.

Nr. 359, über die Gewährung der Leistung der

Betriebshilfe (des Wochengeldes) an Mütter, die in

der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und

Forstwirtschaft selbständig erwerbstätig sind wird

wie folgt berichtigt

Im Art. V Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 367"

richtig „BGBl. Nr. 376" zu lauten.

11. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 19. August 1982, BGBl. Nr. 444,

betreffend eine Neufassung der Bemerkungen auf

Ursprungszeugnissen nach Formblatt A wird wie

folgt berichtigt

Im englischen Text der Bemerkungen, Abschnitt

III lit. b Z 4, hat es statt „precentage" richtig „percentage"

zu lauten.

1.2. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1982,

BGBl. Nr. 651, mit dem die Notariatsordnung

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 32 lit. b hat es statt „§ 158 Abs. 1

Z 1" richtig „§ 158 Abs. 1 Z 3" zu lauten.

13. Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Dezember

1982, BGBl. Nr. 10/1983, über den Befähigungsnachweis

für das konzessionierte Gewerbe des

Großhandels mit Drogen und Pharmazeutika wird

wie folgt berichtigt

Im § 10 Abs. 2 hat es statt „31. März 1982" richtig

„31. März 1983" zu lauten.

14. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1983, BGBl. Nr. 24, wird wie folgt berichtigt

Im Tarif hat es

a) in der TP 48 statt „Tarifpost 48" richtig

„Tarifpost 47",

b) in der TP 105 lit. a und b statt „130 m" richtig

„130 m²" und

c) in der TP 129 statt „Tarifposten 120 und 121

sowie 123 bis 126" richtig „Tarifposten 122

und 123 sowie 125 bis 128"

zu lauten.

15. Das Bundesgesetz vom 19. Jänner 1983,

BGBl. Nr. 51, mit dem das Bezügegesetz und das

Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden,

wird wie folgt berichtigt

Im Art. I hat es in der Einleitung statt „9. Juli

1982" richtig „9. Juli 1972" zu lauten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →