181. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird kundgemacht
1. Die Gewerbeordnung 1973, BGBl.
Nr. 50/1974, wird wie folgt berichtigt
Im § 376 Z 47 Abs. 2 lit. b hat es statt „BGBl. II
Nr. 241/1934" richtig „BGBl. II Nr. 421/1934" zu
lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 16. Dezember 1980, BGBl.
Nr. 14/1981, mit der die Verordnung zur Durchführung
des Übereinkommens betreffend die Prüfung
und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I hat es statt „BGBl. Nr. 348/1976" richtig
„BGBl. Nr. 349/1976" zu lauten.
3. Die Kundmachung des Bundesministers für
Finanzen vom 11. Feber 1981, BGBl. Nr. 98, betreffend
den Umrechnungskurs der Europäischen
Rechnungseinheit im gemeinschaftlichen Versandverfahren
wird wie folgt berichtigt
Im letzten Halbsatz hat es statt „meinschaftliche
Versandverfahren in der Fassung zur Anwendung
der Bestimmungen über das ge-" richtig „zur
Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche
Versandverfahren in der Fassung" zu
lauten.
4. Die Kundmachung des Übereinkommens zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und
der Regierung des Königreiches Norwegen über
die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur,
des Erziehungswesens und der Wissenschaft, BGBl.
Nr. 147/1981, wird wie folgt berichtigt
Im Art. 32 lit. c der deutschen Übersetzung hat
es statt „entsendende Vertragspartei" richtig „empfangende
Vertragspartei" zu lauten.
5. Die Arzneibuchverordnung, BGBl.
Nr. 238/1981, wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung hat es statt „BGBl.
Nr. 159/1980" richtig „BGBl. Nr. 195/1980" zu
lauten.
6. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
20. Oktober 1981, BGBl. Nr. 475, betreffend die
Ratifikation des Europäischen Übereinkommens
über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967
durch Liechtenstein wird wie folgt berichtigt
Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 18/1981"
richtig „BGBl. Nr. 92/1981" zu lauten.
7. Die Verordnung des Bundesministers für
soziale Verwaltung vom 29. Oktober 1981, BGBl.
Nr. 10/1982, über den Nachweis der Fachkenntnisse
für die Vorbereitung und Organisation von
bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung
über 1 kV wird wie folgt berichtigt
Im § 5 Abs. 2 hat es stau „§ 4 lit. a" richtig „§ 4
Z 1" zu lauten.
8. Im 18. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1982, ist im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel
der BGBl. Nr. 40 einzufügen: „(NR: GP XV
RV 436 AB 751 S. 77. BR: AB 2356 S. 412.)".
9. Die Kundmachung der Vereinbarung zur
Ergänzung der Anlage II zum Vertrag vom 6. September
1962 zwischen der Republik Österreich und
der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen
im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr,
BGBl. Nr. 74/1982, wird wie folgt
berichtigt
In der Fußnote hat es statt „BGBl. Nr. 52/1962"
richtig „BGBl. Nr. 52/1964" zu lauten.
10. Das Bundesgesetz vom 30. Juni 1982, BGBl.
Nr. 359, über die Gewährung der Leistung der
Betriebshilfe (des Wochengeldes) an Mütter, die in
der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und
Forstwirtschaft selbständig erwerbstätig sind wird
wie folgt berichtigt
Im Art. V Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 367"
richtig „BGBl. Nr. 376" zu lauten.
11. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 19. August 1982, BGBl. Nr. 444,
betreffend eine Neufassung der Bemerkungen auf
Ursprungszeugnissen nach Formblatt A wird wie
folgt berichtigt
Im englischen Text der Bemerkungen, Abschnitt
III lit. b Z 4, hat es statt „precentage" richtig „percentage"
zu lauten.
1.2. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1982,
BGBl. Nr. 651, mit dem die Notariatsordnung
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 32 lit. b hat es statt „§ 158 Abs. 1
Z 1" richtig „§ 158 Abs. 1 Z 3" zu lauten.
13. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Dezember
1982, BGBl. Nr. 10/1983, über den Befähigungsnachweis
für das konzessionierte Gewerbe des
Großhandels mit Drogen und Pharmazeutika wird
wie folgt berichtigt
Im § 10 Abs. 2 hat es statt „31. März 1982" richtig
„31. März 1983" zu lauten.
14. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung
1983, BGBl. Nr. 24, wird wie folgt berichtigt
Im Tarif hat es
a) in der TP 48 statt „Tarifpost 48" richtig
„Tarifpost 47",
b) in der TP 105 lit. a und b statt „130 m" richtig
„130 m²" und
c) in der TP 129 statt „Tarifposten 120 und 121
sowie 123 bis 126" richtig „Tarifposten 122
und 123 sowie 125 bis 128"
zu lauten.
15. Das Bundesgesetz vom 19. Jänner 1983,
BGBl. Nr. 51, mit dem das Bezügegesetz und das
Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden,
wird wie folgt berichtigt
Im Art. I hat es in der Einleitung statt „9. Juli
1982" richtig „9. Juli 1972" zu lauten.