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181_1980 AT

181. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 c Wiener Straße im Bereich der Stadt Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 181. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 c Wiener Straße im Bereich der Stadt Salzburg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 1 c Wiener Straße wird im Bereich der Stadt

Salzburg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 305,138 der B 1 Wiener Straße, verläuft

in gestreckter Linienführung in nördliche Richtung

unter teilweiser Mitbenützung der Kleßheimer

Allee und der Guggenmoosstraße und

bindet bei km 3,448 der B 155 Münchener Straße

in diese ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Salzburger Landesregierung

sowie beim Magistrat der Stadt Salzburg aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen B 1 c/0-75;

Maßstab 1 :1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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