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181_1972 AT

181. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan für höhere Lehranstalten für Wein- und Obstbau erlassen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 181. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan für höhere Lehranstalten für Wein- und Obstbau erlassen wird

Auf Grund des Land- und forstwirtschaftlichen

Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, insbesondere

dessen §§ 5 und 17, wird verordnet

Artikel I

Die Anlage der Verordnung des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom 10. April

1969, BGBl. Nr. 163, mit welcher der Lehrplan

für höhere Lehranstalten für Wein- und Obstbau

erlassen wird, wird wie folgt geändert

1. Im Abschnitt II (Stundentafel) der Anlage

hat der Unterabschnitt „Freigegenstand" zu

lauten

2. Dem Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) der Anlage

ist anzufügen

„LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und

didaktische Grundsätze sind dieselben wie beim

Pflichtgegenstand Leibesübungen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1972 in

Kraft.

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