180_1993
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180. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 180. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
1993_180_0 180. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner 484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter PersonenKundgemacht in BGBl. Nr. 524/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 81/1993., dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind.