180. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Hainersdorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 7
Fürstenfelder Schnellstraße wird im Bereich der
Gemeinde Hainersdorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Autobahnknoten Hz zwischen km 142,0 und
fern 143,5 der mit Verordnung BGBl. Nr. 332/
1976 in ihrem Verlauf bestimmten A 2 Süd
Autobahn mit Einbindungsstraßen Richtung
Hartberg und Graz, und endet an der Gemeindegrenze
Hainersdorf/Großwilfersdorf.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Hainersdorf aufliegenden
Planunterlage {Planzeichen A 2 55/1; Maßstab
1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.