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180_1980 AT

180. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Hainersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 180. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Hainersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 7

Fürstenfelder Schnellstraße wird im Bereich der

Gemeinde Hainersdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Autobahnknoten Hz zwischen km 142,0 und

fern 143,5 der mit Verordnung BGBl. Nr. 332/

1976 in ihrem Verlauf bestimmten A 2 Süd

Autobahn mit Einbindungsstraßen Richtung

Hartberg und Graz, und endet an der Gemeindegrenze

Hainersdorf/Großwilfersdorf.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Hainersdorf aufliegenden

Planunterlage {Planzeichen A 2 55/1; Maßstab

1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

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