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180_1972 AT

180. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan für höhere Lehranstalten für landwirtschaftliche Frauenberufe mit vierjährigem Bildungsgang erlassen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 180. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan für höhere Lehranstalten für landwirtschaftliche Frauenberufe mit vierjährigem Bildungsgang erlassen wird

Auf Grund des Land- und forstwirtschaftlichen

Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, insbesondere

dessen §§ 5, 17 und 18, wird verordnet

Artikel I

Die Anlage der Verordnung des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom 28. März

1969, BGBl. Nr. 162, mit welcher der Lehrplan

für höhere Lehranstalten für landwirtschaftliche

Frauenberufe mit vierjährigem Bildungsgang erlassen

wird, wird wie folgt geändert

1. Im Abschnitt II (Stundentafel) der Anlage

hat der Unterabschnitt „Freigegenstand" zu

lauten

2. Dem Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) der Anlage

ist anzufügen

„LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und

didaktische Grundsätze sind dieselben wie beim

Pflichtgegenstand Leibesübungen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1972 in

Kraft.

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