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180_1968 AT

180. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Tannheim (Ortsdurchfahrt) auf die neu hergestellte Ortsumfahrung und Auflassung der bisherigen Ortsdurchfahrtsstrecke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 180. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Tannheim (Ortsdurchfahrt) auf die neu hergestellte Ortsumfahrung und Auflassung der bisherigen Ortsdurchfahrtsstrecke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1948, BGBl. Nr. 59, wird verordnet

Die Ortsdurchfahrtsstrecke der Tannheimer

Straße in der Gemeinde Tannheim wird von

km 14,61 bis km 17,40 auf die neu hergestellte

Ortsumfahrung umgelegt und die bisherige Ortsdurchfahrtsstrecke

als Bundesstraße aufgelassen.

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