180_1968
AT
180. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Tannheim (Ortsdurchfahrt) auf die neu hergestellte Ortsumfahrung und Auflassung der bisherigen Ortsdurchfahrtsstrecke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 180. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Tannheim (Ortsdurchfahrt) auf die neu hergestellte Ortsumfahrung und Auflassung der bisherigen Ortsdurchfahrtsstrecke als Bundesstraße
1968_180_0 180. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Tannheim (Ortsdurchfahrt) auf die neu hergestellte Ortsumfahrung und Auflassung der bisherigen Ortsdurchfahrtsstrecke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1948, BGBl. Nr. 59, wird verordnet
Die Ortsdurchfahrtsstrecke der Tannheimer
Straße in der Gemeinde Tannheim wird von
km 14,61 bis km 17,40 auf die neu hergestellte
Ortsumfahrung umgelegt und die bisherige Ortsdurchfahrtsstrecke
als Bundesstraße aufgelassen.