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180_1955 AT

180. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 180. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden Fassung,

wird kundgemacht

1. Im Bundesgesetz vom 25. Mai 1955, BGBl.

Nr. 95, . womit dienstrechtliche Bestimmungen

für Bundesbedienstete und Landeslehrer betroffen

werden, hat es zu lauten

Im Artikel II statt „Hochschulhilfskräfte-Verordnung,

BGBl. Nr. 58/1950" richtig „Hochschulhilfskräfte-

Verordnung, BGBl. Nr. 53/1950".

2. Das. Bundesgesetz vom 15. Juni 1955, BGBl.

Nr. 97, betreffend die dienstrechtliche Behandlung

von Südtirolern und Kanaltalern im Bereich des

öffentlichen Dienstes durch die Republik Österreich,

ist wie folgt zu berichtigen

Im § 8 Abs. 1 sind nach den Worten „Dienst- oder

Ruhestandsverhältnis zum Bund" die

Worte „übernommen oder nach anderen Bestimmungen

in ein Dienst- oder Ruhestandsverhältnis

zum Bund" einzufügen.

3. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Inneres vom 11. Juni 1955, BGBl. Nr. 117,

mit der die Identitätsausweis-Verordnung und

die Ausländerausweis-Verordnung aufgehoben

werden, hat es statt „BGBl. Nr. 194/1945" richtig

„StGBl. Nr. 194/1945" zu lauten.

4. Im Abkommen über den Austausch von

Gastarbeitnehmern zwischen der Republik Österreich

und dem Königreich der Niederlande, BGBl.

Nr. 176/1955, hat es an Stelle der Unterschrift

„G. Star Busman" richtig „E. Star Busmann" zu

lauten.

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