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17_1979 AT

17. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 17. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates wurde die Satzung des Europarates,

BGBl. Nr. 121/1956, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 253/1965, 40/1971, 150/1971,

111/1975 und 619/1976 wie folgt geändert

Art. 26 hat zu lauten

(Übersetzung)

„ARTIKEL 26

Die Mitglieder haben Anspruch

auf nachstehend angegebene

Zahl von Sitzen

Gemäß Art. 41 Abs. d der Satzung des Europarates ist der geänderte Wortlaut des Art. 26

der Satzung am 27. November 1978 in Kraft getreten.

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