17. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik,
RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung der
Dienstpragmatik-Novelle 1969, BGBl. Nr. 148,
wird verordnet
§ 1. Der bei der Universität Wien errichteten
Dienstbeurteilungskommission wird die Dienstbeurteilung
der Beamten der nachstehend angeführten
Dienststellen, soweit sie nicht unter § 15
Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik fallen, zugewiesen
Hochschule für Welthandel,
Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Linz,
Bundesanstalt für Leibeserziehung Wien,
Hochschuldokumentation Wien.
Überdies die Dienstbeurteilung der Beamten
an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Wien sowie am
Ost-Südost-Europa-Institut Wien.
§ 2. Der bei der Universität Graz errichteten
Dienstbeurteilungskommission wird die Dienstbeurteilung
der Beamten der Bundesanstalt für
Leibeserziehung Graz, soweit sie nicht unter § 15
Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik fallen, zugewiesen.
§ 3. Der bei der Universität Innsbruck errichteten
Dienstbeurteilungskommission wird die
Dienstbeurteilung der Beamten der nachstehend
angeführten Dienststellen, soweit sie nicht unter
§ 15 Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik fallen,
zugewiesen
Universität Salzburg,
Bundesanstalt für Leibeserziehung Innsbruck.
§ 4. Der bei der Technischen Hochschule Graz
errichteten Dienstbeurteilungskommission wird
die Dienstbeurteilung der Beamten der Montanistischen
Hochschule Leoben, soweit sie nicht
unter § 15 Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik
fallen, zugewiesen.
§ 5. Der beim Landesschulrat für Niederösterreich
errichteten Dienstbeurteilungskommission
wird die Dienstbeurteilung der Beamten der
nachstehend angeführten Dienststellen und
Dienstbereiche des Bundesministeriums für Unterricht,
soweit sie nicht unter § 15 Abs. 7 oder 8
der Dienstpragmatik fallen, zugewiesen
Landesschulrat für Burgenland und der diesem
unterstehenden Dienststellen,
Zentrallehranstalten (§ 3 Abs. 4 des Bundes-
Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962),
Pädagogische Akademien des Bundes,
Bundesheime und Sporteinrichtungen,
Bundesstaatliche Volksbildungseinrichtungen.
§ 6. Der beim Landesschulrat für Oberösterreich
errichteten Dienstbeurteilungskommission
wird die Dienstbeurteilung der Beamten des Landesschulrates
für Salzburg und der diesem unterstehenden
Dienststellen, soweit sie nicht unter
§ 15 Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik fallen,
zugewiesen.
§ 7. Der beim Landesschulrat für Tirol errichteten
Dienstbeurteilungskommission wird die
Dienstbeurteilung der Beamten des Landesschulrates
für Vorarlberg und der diesem unterstehenden
Dienststellen, soweit sie nicht unter § 15
Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik fallen, zugewiesen.
§ 8. Der beim Landesschulrat für Steiermark
errichteten Dienstbeurteilungskommission wird
die Dienstbeurteilung der Beamten der nachstehend
angeführten Dienststellen, soweit sie
nicht unter § 15 Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik
fallen, zugewiesen
Landesschulrat für Kärnten und der diesem
unterstehenden Dienststellen,
Peter Rosegger-Bundesheim in Krieglach.
§ 9. Der beim Kunsthistorischen Museum in
Wien errichteten Dienstbeurteilungskommission
wird die Dienstbeurteilung der Beamten der nachstehend
angeführten Dienststellen und Dienstbereiche
des Bundesministeriums für Unterricht,
soweit sie nicht unter § 15 Abs. 7 oder 8 der
Dienstpragmatik fallen, zugewiesen
Akademie der bildenden Künste Wien,
Kunstakademien,
Hofmusikkapelle,
Graphische Sammlung Albertina in Wien,
Österreichische Galerie in Wien,
Österreichisches Museum für angewandte Kunst
in Wien,
Museum des 20. Jahrhunderts in Wien,
Bundesstaatliche Hauptstelle für Lichtbild und
Bildungsfilm in Wien.
§ 10. Der beim Naturhistorischen Museum in
Wien errichteten Dienstbeurteilungskommission
wird die Dienstbeurteilung der Beamten der nachstehend
angeführten Dienststellen, soweit sie
nicht unter § 15 Abs. 7 oder 8 der Dienstpragmatik
fallen, zugewiesen
Österreichisches Museum für Volkskunde in
Wien,
Museum für Völkerkunde in Wien.