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17_1963 AT

17. Verordnung: Abänderung der Prüfungstaxenverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 17. Verordnung: Abänderung der Prüfungstaxenverordnung.

Auf Grund des § 4 des Hochschul-Taxengesetzes,

BGBl. Nr. 102/1953, wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Artikel I.

Die Prüfungstaxenverordnung, BGBl. Nr. 142/

1953, wird abgeändert wie folgt

1. § 1 Abs. 7 lit. h hat zu lauten

„h) Die Prüfung für das Lehramt an Mittelschulen

480 S,".

2. § 1 Abs. 7 lit. m hat zu lauten

„m) Die Prüfung aus lebenden Fremdsprachen

100 S, wenn aber auch besondere Kenntnisse

aus der Kulturkunde des betreffenden

Sprachgebietes geprüft werden, 120 S."

Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1963 in

Kraft.

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