17_1963
AT
17. Verordnung: Abänderung der Prüfungstaxenverordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 17. Verordnung: Abänderung der Prüfungstaxenverordnung.
Auf Grund des § 4 des Hochschul-Taxengesetzes,
BGBl. Nr. 102/1953, wird im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium
für Finanzen verordnet
Artikel I.
Die Prüfungstaxenverordnung, BGBl. Nr. 142/
1953, wird abgeändert wie folgt
1. § 1 Abs. 7 lit. h hat zu lauten
„h) Die Prüfung für das Lehramt an Mittelschulen
480 S,".
2. § 1 Abs. 7 lit. m hat zu lauten
„m) Die Prüfung aus lebenden Fremdsprachen
100 S, wenn aber auch besondere Kenntnisse
aus der Kulturkunde des betreffenden
Sprachgebietes geprüft werden, 120 S."
Artikel II.
Diese Verordnung tritt mit 1. März 1963 in
Kraft.