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17_1951 AT

17. Kundmachung: Kündigung der Internationalen Konvention, betreffend die Reblaus, durch Österreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 17. Kundmachung: Kündigung der Internationalen Konvention, betreffend die Reblaus, durch Österreich.

Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung

vom 5. September 1950 hat die

österreichische Gesandtschaft in Bern am 17. Oktober

1950 dem Schweizerischen Bundesrat

gemäß Artikel 13 der Internationalen Konvention

vom 3. November 1881, betreffend die

Reblaus (RGBl. Nr. 105 aus 1882 beziehungsweise

StGBl. Nr. 304/1920) den Rücktritt

Österreichs von dieser Konvention mitgeteilt.

Die damit vollzogene Kündigung der Internationalen

Reblauskonvention vom 3. November

1881 durch Österreich ist am 17. Oktober

1950 wirksam geworden.

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