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17_1947 AT

17. Bundesgesetz: 2. Wirtschaftsverbändegesetz-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 17. Bundesgesetz: 2. Wirtschaftsverbändegesetz-Novelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 5. September 1945, St. G. Bl.

Nr. 171, über die Errichtung von Österreichischen

Wirtschaftsverlbänden (Wirtschaftsverbändegesetz)

in der Fassung des Gesetzes vom

16. November 1945, B. G. Bl. Nr. 2/1946, wird

abgeändert wie folgt

§ 22 lautet

„§ 22. Dieses Gesetz tritt mit 28. Februar 1947

außer Kraft."

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember

1946 in Kraft. Mit seiner Vollziehung sind die

Bundesministerien für Volksernährung und für

Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

betraut.

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