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179_2000 AT

179. Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994

Der Nationalrat hat beschlossen

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Internationales Kaffee-Übereinkommen von

1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von

1994 wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages sowie der Resolution

Nr. 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzungen ins Deutsche durch Auflage

zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erfolgen.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde

wurde – nachdem die Frist hiefür gemäß Abs. 6 der Resolution vom Rat verlängert wurde – am

11. September 2000 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Anwendung des

Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1994 durch Österreich erfolgt gemäß Abs. 6 der Resolution

rückwirkend ab 1. Oktober 1999.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und

Organisationen die Resolution angenommen bzw. sind ihr beigetreten

Angola, Äthiopien, Brasilien, Burundi, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Ecuador, Europäische

Gemeinschaft, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gabun, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Indien,

Indonesien, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo,

Madagaskar, Mexiko, Nicaragua, Niederlande (für das Königreich in Europa), Nigeria, Papua-Neuguinea,

Ruanda, Sambia, Schweden, Simbabwe, Spanien, Vereinigte Republik Tansania, Thailand, Togo, Uganda,

Vereinigtes Königreich (einschließlich Jersey und St. Helena), Vietnam, Zentralafrikanische Republik,

Zypern.

Folgende Staaten haben erklärt, das verlängerte Übereinkommen vorläufig anzuwenden

Belgien, Deutschland, Griechenland, Irland, Kuba, Luxemburg, Schweiz.

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