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179_1986 AT

179. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlagen A 2 und B 2 handelt,

auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in

vereinfachter Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 109/1986, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert

In der Tarifnummer ex 04.04 wird nach „Niederlande" ein Beistrich gesetzt und „Spanien und Portugal"

eingefügt.

2. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert

Die Tarifnummer ex 07.01 C 4 a lautet

3. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert

In der Tarifnummer ex 04.04 A wird nach „Niederlande" ein Beistrich gesetzt und „Spanien und Portugal"

eingefügt.

Artikel II

In der Anlage 3 in der Fassung des Artikels I dieser Verordnung lautet die Tarifnummer

ex 07.01 C 4 a mit Wirkung vom 8. April 1987

Artikel III

Diese Verordnung tritt unbeschadet des Artikels II mit 1. April 1986 in Kraft.

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