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179_1985 AT

179. Beschluß Nr. 10/1984 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Beschluß Nr. 10/1984 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA FINEFTA/DJC 10/84

ASSOZIATION

(In der 20. gemeinsamen Sitzung am 18. Dezember

1984 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Beschluß des Rates Nr. 18/1984. Der Beschluß Nr. 18/1984 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 178/1985 verlautbart. ist

auch für Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien

des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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