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179_1982 AT

179. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements

für Auswärtige Angelegenheiten hat Portugal

am 28. Jänner 1982 seine Beitrittsurkunde zum

Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von

Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre

Beglaubigung (BGBl. Nr. 276/1965, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 102/1977) hinterlegt. Das Übereinkommen ist

gemäß seinem Artikel 11 für Portugal am 27. Feber

1982 in Kraft getreten.

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