179_1982
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179. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 179. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
1982_179_0 179. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
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Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements
für Auswärtige Angelegenheiten hat Portugal
am 28. Jänner 1982 seine Beitrittsurkunde zum
Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von
Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre
Beglaubigung (BGBl. Nr. 276/1965, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 102/1977) hinterlegt. Das Übereinkommen ist
gemäß seinem Artikel 11 für Portugal am 27. Feber
1982 in Kraft getreten.