179_1962
AT
179. Bundesgesetz: Ergänzung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 179. Bundesgesetz: Ergänzung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Wohnbauförderungsgesetz 1954, BGBl.
Nr. 153, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl.
Nr. 155/1955 wird wie folgt ergänzt
1. Dem § 36 wird als Abs. 3 folgende Bestimmung
angefügt
„(3) Die Gebührenbefreiung nach Abs. 2 gilt
auch für die Förderung der Errichtung von
Klein- und Mittelwohnungen sowie von Ledigen-
und Lehrlingsheimen, die auf Grund von Landesgesetzen
durch die Länder oder durch Fonds,
deren Abgang die Länder zu decken haben,
erfolgt."
2. Im § 40 wird in der Z. 4 die Zitierung
„36 Abs. 2" in „36 Abs. 2 und 3" geändert.
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
das Bundesministerium für Justiz betraut.