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179_1962 AT

179. Bundesgesetz: Ergänzung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Bundesgesetz: Ergänzung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Wohnbauförderungsgesetz 1954, BGBl.

Nr. 153, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl.

Nr. 155/1955 wird wie folgt ergänzt

1. Dem § 36 wird als Abs. 3 folgende Bestimmung

angefügt

„(3) Die Gebührenbefreiung nach Abs. 2 gilt

auch für die Förderung der Errichtung von

Klein- und Mittelwohnungen sowie von Ledigen-

und Lehrlingsheimen, die auf Grund von Landesgesetzen

durch die Länder oder durch Fonds,

deren Abgang die Länder zu decken haben,

erfolgt."

2. Im § 40 wird in der Z. 4 die Zitierung

„36 Abs. 2" in „36 Abs. 2 und 3" geändert.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Justiz betraut.

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