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179_1946 AT

179. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1946.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1946.

Im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für soziale Verwaltung

und für Verkehr wird verordnet

Die mit der Verordnung des Bundesministeriums

für Inneres vom 8. April 1946 (B. G. Bl.

Nr. 62/1946) über die Sommerzeit bestimmte

gesetzliche Zeit endet am 7. Oktober 1946 vormittags

3 Uhr nach der gegenwärtigen Zeitrechnung;

zu diesem Zeitpunkt werden die öffentlichen

Uhren um eine Stunde, das heißt von

3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

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