179_1946
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179. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1946.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 179. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1946.
Im Einvernehmen mit den Bundesministerien
für Handel und Wiederaufbau, für soziale Verwaltung
und für Verkehr wird verordnet
Die mit der Verordnung des Bundesministeriums
für Inneres vom 8. April 1946 (B. G. Bl.
Nr. 62/1946) über die Sommerzeit bestimmte
gesetzliche Zeit endet am 7. Oktober 1946 vormittags
3 Uhr nach der gegenwärtigen Zeitrechnung;
zu diesem Zeitpunkt werden die öffentlichen
Uhren um eine Stunde, das heißt von
3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.